Veröffentlicht inVermischtes

Lufthansa: Hinterbliebene fordern vor Gericht Schadensersatz nach Germanwings-Absturz – Entscheidung ist eindeutig

Lufthansa: Hinterbliebene fordern vor Gericht Schadensersatz nach Germanwings-Absturz – Entscheidung ist eindeutig

Lufthansa.jpg
Die Angehörigen fordern von Lufthanasa und deren Flugschule in den USA zusätzliche Zahlungen neben den bereits geleisteten. Foto: Guido Kirchner/dpa; IMAGO / Ralph Peters (Montage: DER WESTEN)

Mehr als sechs Jahre ist es bereits her, dass ein Germanwings-Flieger in den Alpen an einem Felsen zerschellte und 150 Menschen ihr Leben verloren. Die Hinterbliebenen fordern Schadensersatz von der Germanwings-Mutterfirma Lufthansa.

Am Oberlandesgericht Hamm forderten am Dienstag die Angehörigen der Menschen, die durch einen absichtlichen durch den Piloten herbeigeführten Absturz ums Leben gekommen waren, zusätzliches Schmerzensgeld. Lufthansa soll so Verantwortung für den Germanwings-Absturz übernehmen.

Lufthansa: Klage zurückgewiesen – das ist der Grund

Die Richter wiesen die Berufungsklage mehrerer Angehöriger jedoch zurück. Sie hatten 30.000 Euro gefordert.

Die Richter vertraten die Auffassung, dass die medizinische Überwachung der Piloten eine hoheitliche Aufgabe des Staates sei. Deswergen sei die Lufthansa nicht der richtige Adressat für die nicht ausreichend konkret begründeten Schadenersatzansprüche.

————————————

Das ist die Lufthansa:

  • Die Lufthansa ist eine deutsche Airline
  • Wegen ihres Logos wird die Lufthansa auch „Kranich-Airline“ genannt
  • Eigentümer ist die Deutsche Lufthansa AG
  • Der Sitz der Lufthansa ist in Köln
  • Sie wurde 1926 in Berlin gegründet und 1951 verboten
  • Zwei Jahre später wurde sie neu gegründet
  • Bei der Lufthansa arbeiten 35.221 Menschen (Stand 12.2019)

————————————-

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen können die Kläger aber noch Beschwerde einlegen.

+++ Urlaub in der Türkei: Aufregung um Hotel-Verbot! Diese Menschen dürfen nicht einchecken +++

Zum Hintergrund: Am 24. März 2015 hatte Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Bei dem Unglück kamen alle 150 Insassen ums Leben.

Angehörige der Opfer fordern seither weitere Aufklärung. Auch ein Vergleich stand zwischenzeitlich zur Debatte, doch diesem hatte insbesondere die Lufthansa nicht zugestimmt. Sie hatte in dem Verfahren stets argumentiert, die während seiner Ausbildung festgestellte Depression des Co-Piloten sei 2010 ausgeheilt gewesen, für einen Rückfall habe es bei den Untersuchungen keine Anhaltspunkte gegeben.

————-

Weitere News:

Urlaub auf Mallorca: Streit am Strand eskaliert total! Urlauber gehen auf die Barrikaden

Kreuzfahrt-Schiff wird Quarantäne-Dampfer! Hier sind bald tausende Menschen isoliert

Urlaub auf Mallorca: Schock-Moment für Passagiere! Auf dem Rückflug nach Deutschland geht plötzlich der Feueralarm an

Urlaub: Experte verrät – DIESES Land ist der große Gewinner der Corona-Krise

————-

Die Kläger sehen das anders. Sie werfen der Lufthansa Versäumnisse bei den flugmedizinischen Untersuchungen vor und halten das bisher gezahlte Schmerzensgeld nicht für ausreichend. (ldi/dpa)