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Kreuzfahrt: Dieses Weihnachtsgeschenk solltest du lieber nicht mit an Bord nehmen – es könnte sein, dass …

Kreuzfahrt: Dieses Weihnachtsgeschenk solltest du lieber nicht mit an Bord nehmen – es könnte sein, dass …

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Foto: imago images / Eibner

Manche Urlauber machen sich zu Weihnachten selbst ein Geschenk: Eine Kreuzfahrt direkt nach den Feiertagen.

Wenn sie dabei allerdings Geschenke von ihren Liebsten mit an Bord nehmen möchten, sollten sie besser genau hinsehen. Manche Präsente sind auf der Kreuzfahrt nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Kreuzfahrt: Diese Geschenke lässt du besser zuhause

Der teure Wein vom Vater, der hausgemachte Likör von der Oma und der lokale Gin vom Onkel: Edle Tropfen landen gern mal hübsch verpackt unter dem Tannenbaum. In deinem Reisegepäck haben sie allerdings nichts verloren.

Denn die Kreuzfahrtlinien kontrollieren das Gepäck ihrer Gäste bei Reiseantritt. Und manche verbieten mitgebrachte Alkoholika ganz, andere erlauben nur geringe Mengen an Alkohol.

Alkohol im Gepäck zum Teil verboten

Je nach Regelung konfiszieren sie auch die betreffenden Flaschen. Manche Kreuzfahrtlinien behalten die Flaschen auch nach der Kreuzfahrt ein.

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Verschiedene Regelungen bei verschiedenen Kreuzfahrtunternehmen

So sind die Regelungen bei den Kreuzfahrt-Unternehmen:

  • Aida: Bei der Anreise dürfen keine alkoholischen Getränke mit an Bord genommen werden. Nach einem Landgang darf maximal ein Liter pro Person mit an Bord genommen werden
  • MSC: Alkoholische Getränke dürfen nicht mit an Bord gebracht werden. Der Alkohol kann von den Mitarbeitern konfisziert werden
  • Hurtigruten: Pro Person dürfen zwei Flaschen Alkohol (maximal 1,5 Liter) mit an Bord genommen werden, alles darüber Hinausgehende wird eingelagert und am letzten Tag der Reise zurückgegeben
  • TUI Cruises: Kein Alkohol bei der Anreise erlaubt, während der Reise darf 1 Liter mit an Bord genommen werden

Wenn Alkohol mit an Bord gebracht wird, sollte er in der Kabine getrunken werden. Viele Kreuzfahrtunternehmen verbieten den Genuss alkoholischer Drinks in öffentlichen Bereichen. Soll er im Restaurant getrunken werden, ist oftmals ein Korkengeld fällig.

Das empfiehlt der Experte

Ein Kreuzfahrtexperte riet dem „Express“, den Alkohol einfach in der Heimat zu lassen – dann könne man ihn trinken, wenn einen nach der Reise der „Post-Kreuzfahrt-Blues“ überkommt. (vh)