Na, da hat eine Frau sicherlich zunächst gedacht, dass sie ihr Geburtstagsgeschenk selbst zahlen soll …
Sie erhält von einer guten Freundin ein Geburtstagsgeschenk per Post. Das Päckchen wird ihr von der Deutschen Post zugestellt. Eine schöne Überraschung!
Doch als der Bote der Deutschen Post nach dem Entgegennehmen DAS von ihr will, fällt das Geburtstagskind aus allen Wolken!
Deutsche Post: Frau erhält Geburtstagspost – als der Bote DAS von ihr will, fällt sie aus allen Wolken
Zwischen manchen Freundschaften liegen mehrere Tausende von Kilometern. Da kann man auch beim Geburtstag nicht mal eben ein Geschenk vorbeibringen – aber es gibt ja die Post. Das hat sich auch eine Frau aus Russland gedacht, als sie ihrer Freundin zum Geburtstag ein Paket mit der Deutschen Post zukommen ließ.
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Als das Geburtstagskind das Paket dann entgegennahm, durfte es erstmal selbst in die Tasche greifen und den Geldbeutel öffnen. Auf Facebook ließ die Beschenkte ihrem Frust freien Lauf: „Wie kann es sein, dass ich heute über 16€ für ein Päckchen von einer Freundin aus Russland bezahlen musste?“
Die Frau versteht nicht, warum sie so viel Geld zahlen musste und verweist darauf, dass das Päckchen nicht nur unter 45 Euro wert sei, sondern als Geschenk gekennzeichnet worden wäre und damit doch alles richtig gemacht wurde.
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Damit hat sie insofern auch Recht, denn laut „www.bussgeldkatalog.org“ sind klar gekennzeichnete Geschenk-Pakete von einer Privatperson zur nächsten unter einem Wert von 45 Euro zollfrei. Je nach Inhalt gibt es allerdings auch Beschränkungen. Für bestimmte Produkte wie Kaffee, Zigaretten oder Parfüm gibt es eine Höchstmenge – sobald diese überschritten wird, greift die Einfuhrumsatzsteuer.
Doch auch die Deutsche Post kann für das Versenden Gebühren berechnen.
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Deutsche Post kassiert Geld für Auslagepauschale beim Empfänger ab
Die Deutsche Post antwortet selbst auf den Post und erklärt: „Die Deutsche Post führt eine postalische Verzollung durch und vorauslagt die Zollentgelte zunächst und zieht diese bei Zustellung bzw. Ausgabe in der Filiale vom Empfänger ein.“
Die Auslagepauschale diene dazu, um die Kosten und Aufwände für die Verzollung per Post zu decken. Für Zollbearbeitung und Vorauslage würden für den Kunden derzeit noch keine Gebühren anfallen.
Doch das Unternehmen gibt der Frau auch einen Hinweis, wie sie die Auslagepauschale in Zukunft umgehen können. Dafür sei es lediglich notwendig, sich mithilfe eines Formulars auf der Seite der Deutschen Post als Selbstverzoller registrieren zu lassen.
Um die Kosten wird die Frau dieses Mal wohl nicht drumherum kommen, doch beim nächsten Mal kann sie vorsorgen.
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