Zum ersten Mal wird am Mittwochabend (11.05) eine Spezial-Ausgabe des „Stern TV“- Magazins bei RTL ausgestrahlt. Dort wird ein Kriminalfall fiktiv nachgespielt. Die Zuschauer haben dann die Möglichkeit, Richter zu spielen und online abzustimmen, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.
In der Spezial-Ausgabe von „Stern TV“ bei RTL geht es um einen fiktiven Polizeibeamten, der sich vor Gericht verantworten muss, weil er das Leben eines entführten Mädchens retten wollte. Dafür hat er Maßnahmen innerhalb des Verhörs angewendet, die so nicht erlaubt sind, wie zum Beispiel das Androhen von Schmerzen oder Gewalt. Vor 20 Jahren gab es schon einmal so einen Fall: Die Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler. Dieser wurde am 27.09.2002 von Magnus G. entführt und umgebracht. Der fiktive Fall ist daran angelehnt.
„Stern TV“ (RTL): Neues Live-Experiement kommt nicht gut weg
Die Abstimmung ist klar: Ist ein Polizist, der mit inoffiziellen Mitteln ein entführtes Kind retten wollte, zurecht wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung im Amt angeklagt? Dafür hat sich Moderator Steffen Hallaschka Gäste eingeladen, die mit ihm über genau diese Frage diskutieren. Parallel wird eine fiktive Nachstellung eines Gerichtsverfahrens abgespielt. Einige Zuschauer finden jetzt klare Worte auf Twitter für das neue Format.
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Das ist der Sender RTL:
- RTL wurde im Jahr 1984 gegründet
- Der Hauptsitz des Senders ist in Köln
- Zu den erfolgreichsten Formaten im Programm von RTL gehören unter anderem das Dschungelcamp, DSDS und „Wer wird Millionär“
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„Stern TV“ (RTL): Zuschauer kritisieren das Format stark
Im Nachrichtendienst macht sich der Ärger einiger Zuschauer deutlich breit. Manche Nutzer bezeichnen diese Abstimmung als manipulativ und fragwürdig. Unter anderem kommentieren sie Folgendes:
- Jetzt wärmt #RTL den Fall Jakob von Metzler auf und macht auf Barbara Salesch.
- Ihr wollt mir jetzt aber nicht erzählen, dass die beiden beim #sterntv Experiment auch nur eine Stunde Schauspielunterricht genossen haben, oder? Das ist ja absolut grausam dilettantisch, purer Fremdscham.
- Leute: Das Ergebnis ist längst bekannt: Emotionen und „Volksempfinden“ sollten nicht Grundlage eines Urteils sein. Wer dran teilnimmt, sollte die Kommentierung zu 136a StPO kennen.
- Die ganze Sendung ist eh eine Farce, da man ja vorher weiß, dass er der Täter ist, die Polizei wusste es aber nicht zu 100% und er war „nur“ Tatverdächtiger. Dementsprechend kann man sich diese Pseudoabstimmungen sparen, das Ergebnis steht eh fest.
- Schwierig was Sie da machen, Art 1 GG gilt absolut. Das ist gut so. Ihre Fragen zur Zuschauerabstimmung sind sehr suggestiv und stellen Art.1 GG irgendwie in Frage.
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Schon vor ein paar Wochen wurde das RTL-Magazin „Stern TV“ von den Zuschauern kritisiert. Grund dafür war der Autritt eines Comedians.