Wenn ein Zug der Deutschen Bahn Verspätung hat oder ganz ausfällt, musst du nicht auf den Kosten deines gekauften Tickets sitzen bleiben.
Denn deine Fahrgastrechte darfst du auch bei der Deutschen Bahn natürlich einlösen. Welche du überhaupt hast, das erfährst du hier.
Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn einmal kurz erklärt
Wenn du zum Beispiel am Bahnhof stehst und dein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, dann darfst du auch eine andere Verbindung nehmen. Es muss nur das gleiche Ziel sein. Auch die Zugbindung des Tickets wird dann aufgehoben.
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Fährst du aber mit einem ICE, hast aber nur ein Ticket für einen Regionalexpress gebucht, dann musst du einen Aufpreis bezahlen.
Das sind deine Rechte als Fahrgast bei der Deutschen Bahn
Wenn dein Zug sogar mehr als 60 Minuten zu spät kommt, dann hast du mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren:
- die Reise nicht antreten und dir den Fahrkartenpreis erstatten lassen
- die Reise abbrechen und dir den Anteil des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen
- die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und dir den Fahrkartenpreis erstatten lassen
- Die Erstattung erfolgt beim Servicecenter Fahrgastrechte
Ab 60 Minuten Verspätung an dem auf deiner Fahrkarte genannten Zielbahnhof, bekommst du eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent.
Dazu musst du nur das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, das du >>> hier findest.
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Bahncard gebucht, aber vergessen? So geht’s dann weiter
Wenn du ein Ticket mit einer Bahncard gebucht hast, bist du verpflichtet, diese mitzuführen. Solltest du sie vergessen haben, muss der Kontrolleur dir den Rabatt wieder draufrechnen und du musst ihn nachzahlen.
Die Nachzahlung kannst du dir dann aber nach der Reise wiederholen gegen eine Gebühr von 7 Euro und die Vorlage der Bahncard.
Alle Infos zu deinen Fahrgastrechten erhältst du >>> hier. (fb)