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Bayern: Mann rast betrunken junge Frau (20) tot – das Urteil sorgt für Empörung

Bayern: Mann rast betrunken junge Frau (20) tot – das Urteil sorgt für Empörung

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Bayern: Die Familie von Theresa sowie die Staatsanwaltschaft können das Urteil des Richters nicht verstehen. (Symbolbild) Foto: imago images / imagebroker

Raser-Unfälle sorgen immer wieder für Aufruhr. Und das vor allem dann, wenn unbeteiligte Menschen dabei getötet werden. Ein Urteil aus Bayern sorgt nun besonders für Empörung.

Ein Raser tötete in Bayern eine junge Frau. Das Urteil klingt mehr als merkwürdig.

Bayern: Richter begründet Urteil

Der Jugendrichter begründet sein Urteil laut „Bild“ so: „Das Volk muss schon paar Semester Jura studieren, um das zu verstehen, was ich heute geurteilt habe.“

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Und tatsächlich ist dieses Urteil schwer zu verstehen. Niclas H. (20) raste mit 2,89 Promille und überfuhr die 20-jährige Theresa Stahl, die als Fußgängerin unterwegs war. Die junge Frau lag sechs Tage im Koma, bevor die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet wurden, berichtet die „Bild“.

Richter hätte nach eigenen Aussagen gerne anderes geurteilt

Während die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung 2,5 Jahre Jugendhaft gefordert hatte, kam Niclas H. mit einer Geldstrafe davon. Er wurde zu 5.000 Euro verurteilt.

„Wir hätten gerne eine Jugendstrafe verhängt“, gibt der Richter zu. Doch aufgrund des hohen Promillewerts sei der Angeklagte nicht schuldfähig.

Der Raser soll einen Blackout gehabt haben und sagte vor Gericht: „Nach der Beweislage muss ich mir ja die Schuld zugestehen, auch wenn ich mich nicht erinnern kann.“

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Verkehrsexperte zeigt wenig Verständnis für Urteil

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Arnd Kempgens, erklärt zu dem Urteil: „Die Ausführungen des Gerichts sind nur schwer nachzuvollziehen. Das Problem ist, dass bei Schuldunfähigkeit eine Verurteilung grundsätzlich nicht möglich ist.“

In einem solchen Fall, bei dem ein Raser stark betrunken Auto fährt, werde angenommen, dass er nichts von der tödlichen Fahrt mitbekommt. Der Anwalt sagt aber auch: „Ob das bei jemandem der Fall ist, der in der Lage ist, ein Auto zu fahren, halte ich trotz der hohen Alkoholisierung für umstritten.“

Zumal der Bundesgerichtshof in einem anderen tödlichen Raserfall entschieden habe, wonach keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommt und der Täter eine Haftstrafe absitze muss.

Familie und Staatsanwaltschaft unzufrieden mit Urteil

Niclas H. nahm das Urteil an. Theresas Familie und auch die Staatsanwaltschaft wollen in Berufung gehen. (nk)