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NRW: 30-Jähriger stirbt nach Brutalo-Attacke vor Kiosk – vor Prozess kommt Überraschendes ans Licht

Ein 30-Jähriger starb im Mai bei einer brutalen Attacke vor einem Kiosk in NRW. Nun beginnt der Prozess – mit einer Überraschung.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Das ist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 für Nordrhein-Westfalen.

Es war eine schreckliche Tat. Am 1. Mai griffen zwei Jugendliche unvermittelt einen 30-jährigen Mann vor einem Kiosk in Paderborn (NRW) an. Mit Schlägen und Tritten brachten sie ihn zu Fall. Dann schlug er mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Drei Tage später starb er im Krankenhaus.

++ Hier geht’s zum Erstbeitrag: NRW: Mann (30) in Mai-Nacht von Jugendlichen totgeprügelt – jetzt warnt die Polizei +++

Nachdem sich die zwei jungen Männer selbst der Polizei stellten (>>hier mehr dazu), beginnt nun der Prozess vor dem NRW-Gericht gegen sie. Allerdings stellt eine jüngste Entdeckung alles nun in ein anderes Licht.

NRW: Tatverdächtige nach Todes-Attacke vor Gericht

Eine grausame Tat, die viele Menschen bestürzte: In der Nacht zum 1. Mai sollen zwei junge Männer im Alter von 16 und 18 Jahren einen 30-Jährigen vor einem Kiosk in Paderborn grundlos angegriffen haben. Der Ältere von beiden soll zunächst auf den Mann eingeschlagen haben, wonach der Jüngere ihm gegen den Kopf trat, sodass das Opfer zu Boden ging und mit dem Kopf zuerst auf dem Asphalt aufschlug.

Der 30-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht, doch starb er nur wenig später an einer Hirnblutung. Nachdem sich die beiden Jugendlichen der Polizei gestellt hatten, sollten sie eigentlich wegen des gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt werden. Doch jetzt wurde daraus eine Anklage wegen versuchten Totschlags gegen den 16-Jährigen und Körperverletzung gegen den 18-Jährigen.

NRW: Überraschende Entdeckung bei Obduktion

Ausschlaggebend für diese Entscheidung war eine Entdeckung, die bei der Obduktion des Leichnams zutage kam. So fanden die Gerichtsmediziner ein vorher unentdecktes Aneurysma bei dem Toten. Ein erweitertes Blutgefäß war geplatzt, vermutlich während der Attacke.


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Zwar ist nun schwer nachvollziehbar, ob das Aneurysma alleine zum Tode geführt hat und es sowieso irgendwann getan hätte, oder ob der Schlag beziehungsweise Tritt gegen den Kopf dabei entscheidend war. Nichtsdestotrotz ließ sich dadurch der Vorwurf des Totschlags nicht länger halten und das Gericht entschied, ihn auf versuchten Totschlag herabzusetzen.

Über die Schuldigkeit der Täter wird nun während der nächsten 14 Verhandlungstage bis Januar 2025 entschieden.