Noch immer wiegt diese Bluttat aus Dortmund schwer! Ein Junge soll am Pfingstmontag (19. Mai) mit einem Messer auf einen 15-Jährigen in der Nordstadt losgegangen sein. Der schwer verletzte Jugendliche schwebte zeitweise in Lebensgefahr.
+++ Dortmund: Messer-Attacke in der Nordstadt ++ 15-Jähriger zeitweise in Lebensgefahr +++
Wenige Tage später enthüllte die Polizei Dortmund dann die schockierenden Details: Bei dem Messer-Stecher soll es sich um einen gerade mal 13 Jahre alten Jungen handeln. Doch nun kommen neue Details ans Licht, die den Fall in ein neues Licht rücken.
Dortmund: Kommt der 13-Jährige straffrei davon?
So soll der Junge dem Jugendamt schon vor der Messer-Attacke bekannt gewesen sein, teilte das Amt auf Nachfrage der „Ruhrnachrichten“ mit. Welche genauen Schritte man nun eingeleitet habe, um der Familie und dem jungen Täter zur Seite zu stehen, bleibt aus datenschutzrechtlichen Gründen unerwähnt. Auch die Polizei macht aufgrund des Alters des Messer-Stechers keine weiteren Angaben.
Auch spannend: Lotto-König Chico: Heftige Attacke nach Champions-League-Pleite – „Hab keine Worte“
Laut Deutschem Gesetz sind Täter unter 14 Jahren generell strafunmündig. Heißt: Dass der 13-Jährige im Gefängnis landet, ist ausgeschlossen. Dem Jungen könnten jetzt aber dennoch drastische Konsequenzen drohen.
SO könne es jetzt weiter gehen
Das zuständige Jugendamt stehe den Eltern des Jungen aktuell beratend zur Seite und könnte ambulante oder stationär psychiatrische Maßnahmen empfehlen. Außerdem könnten die Amtsmitarbeiter Hilfe bei seiner Erziehung leisten. Dafür müssen die sorgeberechtigten Eltern allerdings mit dem Jugendamt kooperieren.
Diese Themen könnten dich jetzt außerdem interessieren:
Exemplarisch nennt das Dortmunder Jugendamt Maßnahmen wie das Polizei-Programm „Kurve kriegen“, oder das amtseigene Nordstadt-Projekt „So keres“, das den Erziehungsberechtigten des 13-Jährigen jetzt an die Hand gegeben werden könnte. Auch ein Anti-Aggressions-Training sei denkbar. Welche Angebote die Erziehungsberechtigten des Tatverdächtigen annehmen werden, wird der Öffentlichkeit nicht preisgegeben werden.