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Verkehr: Saftige Rechnung nach Falschparken – SO musst du keinen Cent zahlen

Im Verkehr sind Knöllchen und Strafzettel nicht nur ärgerlich, sondern meist auch vermeidbar. Wie du keinen Cent bezahlen musst.

© IMAGO/C3 Pictures

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Jeder Autofahrer hat es schon erlebt: Kurz die Karre irgendwo abgestellt, fünf Minuten was erledigt und schon begrüßt einen ein Zettelchen unter dem Scheibenwischer. Im Verkehr sind Knöllchen genauso ärgerlich wie Blitzer – und meist nicht weniger teuer.

Trotz Falschparkens keinen Cent bezahlen? Klingt zu schön, um wahr zu sein – ist aber in manchen Fällen möglich. Allerdings brauchst du dafür im Verkehr das nötige Know How – und etwas Glück.

Verkehr: So brauchst du deine Knolle nicht bezahlen

Im öffentlichen Raum ist es das Ordnungsamt, auf privaten Parkplätzen wie dem Supermarkt ein Aufpasser-Dienst. Das Ergebnis ist das gleiche: Wer nicht ordnungsgemäß parkt, kriegt ein Knöllchen. Ärgerlich, weil nicht selten vermeidbar. Doch wusstest du: Nicht jedes Knöllchen muss auch bezahlt werden.


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Um den echten Strafzettel eines Ordnungsamt-Mitarbeiters kommst du meist nicht umher. Das Falschparken im öffentlichen Raum wird meist mit einem Verwarngeld bestraft, das innerhalb von vier Wochen bezahlt werden kann. Sonst droht ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren von 28,50 Euro.

Wer besonders mutig ist, kann aber zocken: Trifft der Bescheid später als drei Monate nach dem Vergehen bei dir ein, ist er verjährt, nichtig und kann zurückgewiesen werden.

Knöllchen alleine reicht nicht

Auf privaten Geländen wie einem Supermarkt-Parkplatz ist die Lage anders. Das Knöllchen an der Windschutzscheibe muss hier erst einmal gar nicht bezahlt werden. Schließlich könnte es der Wind oder ein gemeiner Dieb weggetragen haben. Erst mit einem offiziellen Schreiben per Post wird eine Zahlungsaufforderung wirksam. Entsprechend dürfen im ersten Brief auch keine Mahn- oder Verzugsgebühren erhoben werden. Schließlich wurde noch keine Frist überschritten. Abwarten lohnt sich also – vielleicht kommt ja nichts und man zahlt am Ende keinen Cent.


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Im Verkehr haben die ärgerlichen Zettel deshalb auch unterschiedliche Namen. Das Ordnungsamt verteilt waschechte Strafzettel, in privatem Raum dürfen nur Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Und die müssen angemessen sein. Weicht die Forderung deutlich von 25 Euro ab, kann Einspruch erhoben werden.

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