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Cannabis-Legalisierung: Paradox! Ausgerechnet Söders Bayern ist Vorreiter

Es ist paradox! Bayerns Ministerpräsident Söder ist ein strenger Cannabis-Gegner, doch sein Bundesland geht nun voran.

Markus Söder ist gegen die Cannabis-Legalisierung.
© IMAGO / Bihlmayerfotografie, IMAGO / Future Image

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

„Gebt das Hanf frei“, sang einst 2002 Stefan Raab mit Shaggy. Über 20 Jahre später passiert es tatsächlich – und die Cannabis-Häftlinge kommen auf freien Fuß!

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So gibt es entsprechende Meldungen ausgerechnet zuerst aus dem von Markus Söder regierten Bayern! Söder ist ein strikter Gegner der Teil-Legalisierung. Er spricht von einem „Irrweg“ und einem „fatalen Fehler“ und kündigt an, Kiffern das Leben im Freistaat durch polizeiliche Maßnahmen schwer machen zu wollen. „Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden“, droht der CSU-Politiker.

Erste Entlassungen aus Gefängnissen

Dennoch meldet nun ausgerechnet der Bayerische Rundfunk die ersten Entlassungen aus Gefängnissen nach dem neuen Cannabis-Gesetz.

Demnach seien zwei Inhaftierte aus der JVA Würzburg entlassen worden. In der JVA Schweinfurt gab es zwar noch keine Entlassngen, dafür aber mussten in zwei Fällen Verurteilte ihre Haftstrafte nicht mehr antreten. Bereits erfolgte Ladungen zum Strafantritt wurden angehalten. In einem dritten Fall wird von der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen.

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Cannabis-Legalisierung: Viel Arbeit für Staatsanwaltschaften

Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilte gegenüber der „Welt“-Redaktion mit, dass in 55 Verfahren, in denen eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde, die Strafe möglicherweise erlassen oder zumindest vom Gericht verringert werden muss. Insgesamt musste die Behörde sich 650 Verfahren genauer anschauen.


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Wie die Deutsche Presse-Agentur zudem meldet, hat die Hamburger Behörde nach Ostern in bislang vier Fällen nicht vollstreckter Haftbefehle die Fahndungen gelöscht und die Aufhebung bereits erlassener, aber bisher nicht vollstreckter Haftbefehle bei Gericht beantragt.