Über Tage eingesperrt im Keller, qualvoll erstickt und von den eigenen Eltern im Rhein-Herne-Kanal versenkt. Was die kleine Lea (†3) aus Dinslaken vor ihrem Tod laut Anklage der Staatsanwaltschaft durchmachen musste, sorgte im Oktober bundesweit für Schlagzeilen (auch DER WESTEN berichtete über den schockierenden Fall >>>).
Am Donnerstag (4. April) hat der Prozess gegen Leas Eltern vor dem Landgericht Duisburg begonnen. Vater (Sascha W.) und Mutter (Maja W.) müssen sich wegen Mordverdachts verantworten. Die Vorwürfe sind erdrückend.
Duisburg: Lea qualvoll erstickt – Vater stellt sich
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern ihr Kind sechs Tage im Keller eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt haben. Der Anklage zufolge sollen sie die Dreijährige mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und zeitweise sogar geknebelt haben.
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Die Staatsanwaltschaft sprach von „pseudoerzieherischen Maßnahmen“. Die Eltern hätten Ruhe vor ihrer „lästigen“ Tochter haben wollen und seien von „Hass getrieben gewesen“. Der Vater hatte das wehrlose Mädchen nach eigenen Angaben mit Essen und Trinken versorgt. Lea sollte dann laut Obduktion am 1. Oktober an ihrem eigenen Erbrochenen ersticken.
Der Vater gab später bei der Polizei an, die Leiche wenig später mit Gewichten beschwert und in den Rhein-Herne-Kanal bei Oberhausen geworfen zu haben. Nach seinem Geständnis eine Woche später wurde die Leiche von Tauchern gefunden.
Welche Rolle spielt die Mutter?
Der Mutter wird vorgeworfen, ihren Mann zu den Taten „ermuntert“ zu haben. Den Tod ihres Kindes hätten beide mindestens billigend in Kauf genommen, zumal die Dreijährige vor ihrem Tod bereits mehrfach Erstickungsanfälle gehabt haben soll. Beim Prozessauftakt schweigen die Eltern. Die 40-Jährige verschleiert ihr Gesicht vor Gericht mit einem Tuch. Genau wie ihr Ehemann versteckt sie sich zum Prozessauftakt vor dem Duisburger Schwurgericht hinter Aktendeckeln.
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Für den Prozess sind noch weitere sechs Verhandlungstage bis zum 15. Mai angesetzt. Den Eltern droht bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft.