Zum geplanten Cannabis-Gesetz ist im Bundesrat eine Entscheidung gefallen. Die Entscheidung für einen Vermittlungsausschuss wurde abgelehnt. Dafür ist jetzt der Weg zur Teil-Legalisierung für April frei.
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Cannabis-Gesetz kommt Anfang April
Nach ewigen Bangen um das geplante Cannabis-Gesetz ist die letzte Hürde nun genommen. Der Bundesrat hatte dagegen gestimmt, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Somit kann der Plan der Ampel-Regierung wie vorgesehen am 1. April in Kraft treten. Zuvor hatten vor allem die CDU in Sachsen und CSU in Bayern angekündigt, das Gesetz zu verhindern.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte unter anderem auf der Plattform X mitgeteilt, dass er das Gesetz im Vermittlungsausschuss blockieren wollte. Auch CSU-Politiker Dobrindt sprach sich für einen Stopp des Gesetzes aus. Dann würde aber die Chance vertan, die gescheiterte Cannabis-Politik zu reformieren, warnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. „Das wäre ein Triumph für den Schwarzmarkt.“
Der SPD-Politiker feierte mittlerweile den Sieg über die Abstimmung auf X: „Der Kampf hat sich gelohnt, Legalisierung von Cannabis kommt schon Ostermontag! Bitte geht verantwortungsvoll mit der neuen Möglichkeit um, helft beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für den Schwarzmarkt ist das heute hoffentlich der Anfang vom Ende“, schreibt der Gesundheitsminister.
Das ist für das Gesetz geplant
Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei bleiben. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Geplant ist ein abgestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April in Kraft treten, die Vorschriften für die Anbauvereinigungen jedoch erst am 1. Juli.
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Die Vereine oder Clubs dürfen den Plänen zufolge maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben und 50 Gramm pro Monat. Mitglieder können nur Erwachsene werden. Sind diese zwischen 18 und 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat. Bei ihnen gibt es auch eine Begrenzung für den Gehalt des Rauschmittels THC – er darf nicht über zehn Prozent liegen.
(Mit dpa.)