Die Union will das von der Ampel 2023 als Hartz-IV-Nachfolger eingeführte Bürgergeld nach der Bundestagswahl 2025 mit einem eigenen Konzept ablösen. Dafür stellte sie Anfang der Woche ein Konzept vor.
Vor allem Totalverweigerern soll es dabei an den Kragen gehen. Denn dann fällt der Anspruch auf Grundsicherung weg. Aber ist das überhaupt durchführbar?
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CDU stellt Bürgergeld-Plan auf
Bürgergeld-Beziehern soll es an den Kragen gehen, wenn die CDU einen Sieg bei der Bundestagswahl 2025 einheimst. Dann will sie das Konzept radikal umbauen und verbindlichere Anforderungen und Sanktionen für Bezieher einführen. Die CDU will Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen.
Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine „ihm zumutbare Arbeit ab (Totalverweigerer), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es im Beschluss. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht laut CDU dann nicht mehr. Doch das wird sich nicht so leicht umsetzen lassen. Schon 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass es gegen das Grundrecht verstoße, wenn die Leistungen komplett gestrichen werden.
Keine genaue Zahl zu Arbeitsverweigerern
Noch dazu ist es schwer, eine genaue Zahl von sogenannten „Totalverweigerern“ überhaupt zu ermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit sagte gegenüber der „tagesschau“ aus, dass es keine genauen Zahlen zu „Totalverweigerern“ gebe. Laut Bundesagentur sind aber Minderungen wegen einer Weigerung eher selten.
Mehr als 80 Prozent der Minderungen gingen viel mehr auf Meldeversäumnisse zurück. Von Meldeversäumnissen spricht man, wenn Bürgergeldempfänger ohne den Nachweis eines wichtigen Grunds nicht beim Träger oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin aufkreuzen.
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Aktuell können Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Diese Verschärfungen hatte die Koalition im Zuge ihrer Sparmaßnahmen beim Bundeshaushalt auf den Weg gebracht. Bisher waren die Sanktionsmöglichkeiten vergleichsweise moderat: 10 Prozent bei versäumten Terminen, bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.
(mit dpa)