Der neue Sparplan der Ampel-Regierung lässt kein gutes Haar an Bürgergeld-Empfängern. Demnach dürfen zukünftig Jobcenter Arbeitslosen die Leistung für maximal zwei Monate komplett streichen.
Die Regel tritt in Kraft, wenn Betroffene sich dauerhaft weigern, einen vorgeschlagenen Job anzunehmen. Doch dass manche Bürgergeld-Empfänger sich bei Stellen querstellen, ist nicht verwunderlich. Denn die Angebote können völlig willkürlich sein, wie Empfänger berichten.
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Kein Bürgergeld mit neuer Regel
Eine neue Regelung für das Bürgergeld sieht nach den aktuellen Plänen die Möglichkeit vor, dass Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können. Das ist dann der Fall, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Die Verschärfung bei den Sanktionen gehört zu dem neuen Sparpaket für den Haushalt 2024.
Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll rund 170 Millionen Euro pro Jahr einsparen. Also 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Dabei sollen die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht gestrichen werden können. Bisher sind die Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld vergleichsweise gemäßigt. So gibt es 10 Prozent Streichung bei versäumten Terminen. Satte 30 Prozent können gestrichen werden bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.
Absurde Jobcenter-Angebote
Welche Arbeitsstelle passend und zumutbar ist, entscheidet eine Sachbearbeiter*in im Jobcenter. Doch manche Jobcenter-Angebote sind so willkürlich, dass sie sprachlos machen. Der Verein „Sanktionfrei“ teilte in einem Instagram-Beitrag die absurdesten Jobangebote, die einfach nur Kopfschütteln sorgen.
Darunter berichtet eine betroffene Person: „Ich habe eine Arbeit in einer Spielhalle abgelehnt. Ich habe ein Suchtproblem schon seit meiner Jugend. Ich habe denen geschildert, dass ich mich nicht mit meinem Suchtproblem an einer anderen Sucht beteiligen kann. Daraufhin hatte ich dann auch einmal so eine Sperre bekommen“
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Auch andere meldeten sich mit skurrilen Angeboten zu Wort: „Ich sollte mich auf eine Stelle als Feinmechanikerin bewerben. Ich bin Modedesignern und ‚kann ja was mit Nähmaschinen‘.“ Ein weiterer Betroffener ist „gelernter Tierpfleger. Ich sollte Tierversuche im Labor durchführen. Nach der Weigerung gab es Sanktionen.“