Martin Rütter gibt seit Jahren verzweifelten Hunde-Besitzern wichtige Tipps bei der Erziehung ihrer Verbeiner. Sachlich analysiert er die Situation und die Fehler, um dann die entscheidende Hilfestellung zu geben. Doch nun braucht der Hundeprofi auf einmal selbst Hilfe.
Derzeit tourt Martin Rütter mit seinem Comedy-Programm „Der will nur spielen“ durch Deutschland. Am Samstagabend (20. Januar) ist er zu Gast in Ingolstadt. Und als ein Junge sein großes Problem schildert, weiß Rütter nur eine Lösung.
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Martin Rütter mit großem Aufruf
Eigentlich steht Martin Rütter bei seinem Programm auf der Bühne, um sein Publikum zum Lachen zu bringen. Doch der Hundeprofi hört sich natürlich auch die Sorgen seiner Fans an. In letzter Zeit häufen sich jedoch offenbar die Anfragen – und alle haben ein und dasselbe Thema. „Es ist fast jeden Abend so, dass hier Kinder sitzen und sagen: ‚Wir hätten gerne einen Hund und meine Eltern würden es uns auch erlauben, aber der Vermieter ist da skeptisch“, erklärt Martin Rütter seinen Followern auf Instagram, während er neben der Bühne in Ingolstadt steht.
Neben dem 53-Jährigen steht der kleine Leo, der sich so sehr einen Hund wünscht. Bei diesem Problem kann Rütter selbst wenig machen, doch dann komm ihm die Idee. Der Hundeprofi nutzt seine Reichweite auf Social Media und startet einen Aufruf. Er bittet, dass Eigentümer sich melden sollen, die eine Wohnung vermieten, in denen Hunde erlaubt sind. Denn offenbar ist der Wunsch nach einem Vierbeiner so groß, dass die Familien sogar bereit wären, ihre vier Wände zu wechseln.
Darf der Vermieter einen Hund verbieten?
Und es ist tatsächlich nicht der erste Aufruf dieser Art. Nur einen Tag zuvor wendete sich ein junges Mädchen in Hagen mit demselben Problem an den Hundeexperten. Aber darf ein Vermieter überhaupt einen Hund verbieten? Generell gilt: Ist im Mietvertrag nichts festgelegt, kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Viele Vermieter sichern sich jedoch mit einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt ab, sodass ihre Zustimmung notwendig ist.
Lehnt er die Haltung ab, muss er seine Entscheidung gut begründen können. Ist Ihr Tier gefährlich, macht Lärm oder entsteht ein unangenehmer Geruch, dann ist sein Einwand berechtigt. Insbesondere wenn es Beschwerden von anderen Nachbarn geben sollte. Weitere Faktoren können die Größe des Tieres, die Hunderasse und die Anzahl der gehaltenen Fellnasen sein. Ebenfalls ein Veto einreichen kann der Vermieter, wenn es durch die Haltung zu einer starken Abnutzung seiner Mietimmobilie kommt.
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Im Ernstfall hat ein Gericht das letzte Wort. Doch zuvor sollte die offene Kommunikation gesucht werden. Unter dem Beitrag von Martin Rütter geben Fans ebenfalls hilfreiche Tipps. „Mit dem Vermieter sprechen, ob man das mit einem Hund auf Zeit (Pflegestelle) mal testen darf. Und wenn er nicht bellt und alles schick ist, darf er bleiben“, heißt es an einer Stelle. Eine andere Frau berichtet von ihren Erfahrungen: „Mein Ex hat sich die Zustimmung der anderen Mieter geholt und dann hat der Vermieter zugestimmt.“