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Edeka und die neuen Pfand-Regeln – daran müssen Kunden sich halten

Wenn du im kommenden Jahr bei Edeka einkaufen gehst, wirst du schnell merken: Neue Pfandregeln treten in Kraft.

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Edeka: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Edeka-Gruppe ist die größte Supermarktkette Deutschlands. Gegründet wurde die Edeka AG & Co. KG 1907 in Leipzig. Heute hat sie ihren Hauptsitzt in Hamburg.

Auch bei Edeka werden die Kunden sich im neuen Jahr an so manche neue Regel gewöhnen müssen. Eine dieser Regeln betrifft das Pfandsystem. Mit dem Beginn des Jahres 2024 werden bedeutende Veränderungen in Bezug auf die Pfandregelung für Einweg-Plastikverpackungen eingeführt, insbesondere für Getränke aus dem Kühlregal.

Diese Initiative, als Reaktion auf Umweltbelastungen durch Verpackungsmüll, betrifft vor allem Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einweg-Plastikbehältnissen, wie es sie auch bei Edeka zu kaufen gibt. Hier erfährst du, welche Produkte davon betroffen sind und welche Auswirkungen dies auf die Umwelt haben könnte.

Edeka und Co. mit neuen Pfand-Regeln

Die erweiterte Pfandregelung, eingeführt im Rahmen des Verpackungsgesetzes, verfolgt das klare Ziel, die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen zu erhöhen und dadurch die Umweltbelastung durch Verpackungsmüll zu reduzieren. Insbesondere im Fokus stehen Getränkeverpackungen aus dem Kühlregal, um einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu leisten.


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Milch, Milchmischgetränke, Kefir, Kakaodrinks, Ayran oder Trinkjoghurt in Einweg-Plastikflaschen sind seit jeher auch bei Edeka erhältlich. Diese Produkte werden von der erweiterten Pfandregelung erfasst. Die Pfandpflicht gilt für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter und beträgt 25 Cent. Diese Maßnahme schließt an die bereits bestehende Pfandregelung für Getränkedosen und Einweg-Flaschen seit Anfang 2022 an, jedoch mit einer breiteren Anwendung.

Pfandregeln bei Edeka: Es gibt Ausnahmen

Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass die stichtagsbezogene Regelung ohne Übergangszeitraum zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise Weine, Sekte, Spirituosen in Flaschen und Getränke in Tetrapaks, Schlauch- und Standbeutelverpackungen. Diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einweg-Flaschen bleiben ebenfalls von der Pfandpflicht ausgenommen.



Trotz der umweltfreundlichen Absichten der erweiterten Pfandregelung äußert der Handel Bedenken, insbesondere bezüglich technischer und hygienischer Schwierigkeiten. Restflüssigkeiten in Milchgebinden können Hygienerisiken verursachen, die über andere Getränke hinausgehen. Die Rücknahmestationen im Eingangsbereich könnten zu Verunreinigungen führen, was zu einer kritischen Sichtweise seitens des Handels führt.

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