Während die einen noch über die Weihnachtsmärkte schlendern und auf Geschenkejagd gehen, befinden sich die anderen gedanklich schon bei Silvester. Wo geht man hin, wo wird gefeiert? Und wie sieht es in diesem Jahr eigentlich mit dem Feuerwerk aus? Die Stadt Duisburg hat sich dazu geäußert.
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Nachdem es in den letzten beiden Jahren zum Jahreswechsel so genannte Feuerwerksverbotszonen gab und Feuerwerkskörper nicht einmal im Supermarkt zu kaufen waren, fragen sich viele Duisburger, wie es in diesem Jahr weitergehen soll, berichtet die „WAZ„.
Silvester in Duisburg: Kein Böllerverbot, aber trotzdem Regeln
Während in einigen Städten in NRW auch in diesem Jahr wieder ein Böllerverbot gilt, zum Beispiel in Düsseldorf, Köln oder Bochum, hat sich Duisburg für einen anderen Weg entschieden. Von einem Böllerverbot hält man dort nicht viel: Ausschreitungen wie in der Silvesternacht des vergangenen Jahres würden dadurch nur an andere Orte verlagert, aber nicht verhindert. Deshalb wird es in Duisburg in diesem Jahr keine Verbotszonen für das Böllern geben. Aber: Feuerwerk darf trotzdem nicht überall gezündet werden.
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Es gibt einige Orte, an denen das Böllern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Dazu zählt die unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Dies ist in der ersten Verordnung zum Gesetz im Paragrafen 23 festgehalten.
Wird die Stadt kontrollieren?
Bei den verbotenen Orten steht der Schutz der Personen in den betreffenden Einrichtungen im Vordergrund. „Aber kontrollieren Stadt und Polizei in Duisburg diese Bereiche auch zum Jahreswechsel? Ja, aber im Rahmen der personellen Möglichkeiten und anlassbezogen, beispielsweise nach Beschwerden“, so die Pressestellen gegenüber der „WAZ“. Tatsächlich gab es in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht keine ahndungswürdigen Verstöße, lediglich im letzten Jahr kam es zu massiven Ausschreitungen rund um die Pauluskirche in Hochfeld.
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Um auch in diesem Jahr die Sicherheit der Bürger im Blick zu haben, wird die Polizei wieder unterwegs sein und kontrollieren, dass nur an den erlaubten Plätzen geböllert wird und nicht in unmittelbarer Nähe der angegebenen Orte. Wie genau „unmittelbare Nähe“ definiert ist, kannst du in diesem Artikel der „WAZ“ nachlesen.