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Oberhausen: Hunde-Verbot im Park? Das sollten Halter jetzt dringend wissen

Die Beschwerde einer Oberhausenerin im Netz sorgt für Verwirrung. Gibt es in diesem Park wirklich ein Hunde-Verbot?

Schild in Oberhausen, Olga-Park
© privat

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In Oberhausen gibt es strenge Regeln, was Hunde betrifft. Vor allem in Parks müssen Halter ihre Tiere an der Leine führen und dürfen sie nicht frei herumlaufen lassen. Doch ein grundsätzliches Hunde-Verbot in Parks gibt es eigentlich nicht.

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Auf Facebook beschwert sich jetzt aber eine Oberhausenerin, dass sich keiner ans Hunde-Verbot im Olga-Park hält. Was hat es damit auf sich? DER WESTEN hat bei der Stadt nachgefragt.

Oberhausenerin wütend über Hunde-Halter

„Es gibt ein Tierverbotsschild…nicht nur eins…aber es scheint leider niemanden zu interessieren“, beschwert sich die Frau auf Facebook. „Es gibt so viele Orte, mit denen man mit Hund spazieren gehen kann…warum muss es an dem einem Ort in Oberhausen sein…bei dem sich Kinder frei entfalten könnten, ohne in Haufen zu treten.“


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Der Olga-Park sei so ein schöner Ort, hier wurde viel Geld reingesteckt, neue Spielgeräte angeschafft. Warum müssten Hundehalter ihn dann so verunstalten mit den Hinterlassenschaften ihrer Tiere? DER WESTEN hat diesbezüglich bei der Stadt nachgehakt, was es mit dem vermeintlichen Hunde-Verbot auf sich hat.

Olga Park: Hunde sind nicht verboten

Laut der Stadt besteht nämlich gar kein Hunde-Verbot im Olga-Park, dafür aber eine Anleinpflicht innerhalb aller städtischen Parkanlagen. Es ist jedoch berechtigt sich zu fragen, warum dann ein Schild mit der Aufschrift „Das Mitführen von Tieren ist verboten“ am Eingang des Parks und auch an anderen Stellen hängt. Diese wurden hier von der „Grundstückseigentümerin Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH Oberhausen“ angebracht. Dass sie dort noch hängen, dürfte für Verwirrung sorgen – so auch für Aufregung wie bei der Facebook-Nutzerin.


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Auf Nachfrage hat die Stadt nun erklärt, dass es sich dabei allerdings um ein altes Schild handelt, dass hier für eine damalige Gartenausstellung aufgehangen wurde. „zur Vermeidung von Irritationen“ sei es bereits entfernt worden. „Sollten wider Erwarten dennoch irgendwo Schilder mit dem Hinweis des Verbotes von Hunden im Olga-Park übersehen worden sein, sind wir für Hinweise dazu sehr dankbar, damit wir sie dann entfernen können“, so ein Sprecher der Servicebetriebe Oberhausen.

Ein wichtiger Punkt ist allerdings der Verstoß gegen die Anleinpflicht. Es käme „immer wieder vor“, dass sich Halter nicht daranhalten würden, bestätigt auch die Stadt. „Das Missachten der Anleinpflicht gilt als Verstoß und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, die mit einem entsprechenden Bußgeld belegt wird. Die Parkanlagen werden vom Kommunalen Ordnungsdienst (KDO) kontrolliert.“