Eine Trennung bereitet Kindern ordentlich Sorgen. Aber ebenso Eltern zerbrechen sich über viele Sachen den Kopf. Auch finanziell kann es in Sachen Bürgergeld schnell zu Streitpunkten kommen.
Doch ein Gerichtsurteil gibt jetzt Gewissheit, ob Leistungen wie das Bürgergeld gestrichen werden können oder nicht. Alles dazu findest du hier.
Bürgergeld: Keine Kürzung bei Trennung
Jobcenter dürfen wegen des gelegentlichen Umgangs eines Kindes mit seinem getrennt lebenden Vater nicht automatisch der Mutter das Bürgergeld kürzen. Bildet das Kind allein mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und erhält der getrennt lebende Vater keine Leistungen vom Jobcenter, ist die Kürzung der Sozialleistungen nicht zulässig. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Eine Anrechnung der Umgangstage bei dem anderen Elternteil ist aber möglich, wenn dieser auch Leistungen vom Jobcenter erhält.
Im konkreten Fall ging es um einen zum Streitzeitpunkt neunjährigen Jungen, der vom Jobcenter Flensburg Sozialgeld erhielt. Das Kind lebte mehrere Tage pro Woche bei seinem getrennt lebenden Vater. Da der Junge mehrere Tage mit dem Vater sein Umgangsrecht ausübte, kürzte die Behörde für diese Tage das an die Mutter gezahlte Sozialgeld. Die Mutter hielt dies für ungerecht. In dem Sozialgeld für ihr Kind seien auch Beträge enthalten, mit denen sie für Kleidung oder Haushaltsgeräte ansparen könne. Werde das Sozialgeld wegen des Umgangs mit dem Vater gekürzt, wäre dies im Haushalt der Mutter schwerer möglich.
Kürzung auch HIER nicht möglich?
Befänden sich beide Elternteile im Hilfebezug, liege mit dem Umgang des Kindes eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft vor. Wenn sich das Kind beim Vater aufhält, könne dieser höhere Leistungen vom Jobcenter verlangen. Dann muss die Mutter eine anteilige Kürzung hinnehmen.
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Befinde sich aber nur die Mutter im Leistungsbezug, dürfe das Jobcenter das Sozialgeld für die Mutter nicht kürzen, urteilten erstmals die obersten Sozialrichter. Ob dies auch der Fall ist, wenn Eltern sich den Umgang mit dem Kind teilen, ließ das BSG offen.
Mit dpa.