In Bad Oeynhausen im Nordosten von NRW muss ein Rentner eine saftige Strafe abdrücken. Der Grund: Bei einem Einkauf bei Aldi machten Mitarbeiter an der Kasse einen erstaunlichen Fund in der Tasche des 67-Jährigen. Was war passiert?
Die Tat ereignete sich bereits im Januar dieses Jahres. Der Rentner wollte sich an einem Freitagmittag mit den wichtigsten Lebensmitteln fürs Wochenende eindecken und dachte sich offenbar: erstmal zu Penny. Nachdem er dort die gewünschten Produkte eingekauft hatte, setzte er seine Shopping-Tour beim nächsten Discounter fort.
NRW: Aldi-Kunde wird erwischt
Mit seiner Penny-Einkaufstüte schlenderte der 67-Jährige durch eine Filiale von Aldi in Bad Oeynhausen (NRW). Und dort kam es dann zum großen Missgeschick. Weil er in Gedanken war und seine Einkäufe durcheinanderbrachte, muss er aus Versehen zwei Flaschen Wein und eine Packung Käse in seine Penny-Tasche gepackt haben.
Das ist zumindest die Version der Geschichte, die der Rentner vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen vortrug, wie die „Neue Westfälische“ berichtet. Besonders unglücklich: An der Aldi-Kasse hatte der Mann anschließend den Wein und den Käse in seiner Tasche gelassen und vergessen, die Produkte zu bezahlen. Mitarbeiter fanden die Köstlichkeiten anschließend und stellten den 67-Jährigen zur Rede.
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Aldi: Wein und Käse wurden ihm zum Verhängnis
Ob er nach einer anstrengenden Woche wohl gedanklich schon im Wochenende war und es sich hierbei wirklich nur um ein Versehen handelte? Es wäre nur zu menschlich. Gleichzeitig gibt es für solche Patzer in unserem Justizsystem so unschöne Begriffe wie Ladendiebstahl. So sah es der Staatsanwalt.
Was dem 67-Jährigen vor Gericht nicht unbedingt in die Karten spielte: Er hat bereits einige Vorstrafen – darunter Ladendiebstahl. Zudem steht er derzeit unter Bewährung. 2022 war er vom Amtsgericht Bad Oeynhausen (NRW) wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Es ging um eine hohe fünfstellige Summe. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
NRW: Rentner muss Strafe zahlen
Zunächst wollte der Angeklagte seine Tat nicht gestehen, woraufhin der Staatsanwalt mit einer Haftstrafe drohte. Angesichts eines Diebesguts im Wert von 11,97 Euro wäre eine solche Gefängnis-Strafe durchaus heftig.
Und so legte der 67-Jährige am Ende doch noch ein Geständnis ab. Der Richter verdonnerte ihn zu 80 Tagessätzen zu 20 Euro, berichtet die „Neue Westfälische„. Weil der Rentner das Urteil akzeptierte, ist es rechtskräftig.