Das geplante Cannabis-Gesetz scheint keinem so richtig zu gefallen. Der Justiz nicht, der Ärzteschaft nicht und selbst die Kiffer lassen kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf.
Grund für die erneute Aufregung: die in dem Gesetz vorgesehenen Verbotszonen. Danach darf beispielsweise nicht im Abstand von 200 Metern zu Bildungseinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr gekifft werden. Die Folge: Ganze Städte werden von Verbotszonen überzogen, weswegen für viele Städter der Cannabis-Konsum ein Traum bleiben dürfte.
Cannabis: „Sinnlose Schikane“
Dazu sagt Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, unserer Redaktion: „Wir lehnen die Abstandsregeln grundsätzlich ab. Sie sollen der Öffentlichkeit Jugendschutz vorgaukeln, sind aber tatsächlich eine sinnlose Schikane gegen Konsumenten und Anbauvereine. Er glaubt: „Die Abstandsregel wird keinen einzigen Jugendlichen schützen, aber sie wird es den Vereinen sehr schwer machen, geeignete Standorte zu finden.“
Der Hanf-Lobbyist meldet rechtliche Bedenken an. Die Abstandsregel widerspreche nach seiner Meinung dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. „Ein Verbot muss für die Bürger einhaltbar sein. Das ist hier nicht der Fall. Weder Bürger noch die Polizei können jederzeit genau sagen, ob der Konsum an jeder beliebigen Stelle im Stadtgebiet legal ist oder nicht. Es kann immer sein, dass hinter der nächsten Häuserzeile ein Spielplatz oder ein Anbau-Club ist“, so Wurth.
Cannabis: Es droht Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro
Ein Verstoß gegen die Verbotszonen sieht hohe Strafen vor. „Beim Konsum in 199 Metern Abstand von einem Spielplatz oder einer Schule droht außerdem ein absurd hohes Bußgeld von bis zu 100.000 Euro“, so Wurth. Das sei eine „drastische Verschärfung der Repression gegen Cannabiskonsumenten.“
Der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes schlägt vor: „Die einzige Abstandsregel für den Konsum, die einhaltbar und nachvollziehbar wäre, wäre ein Konsumverbot in unmittelbarer Nähe von Kindern – nicht von irgendwelchen Gebäuden.“ Ohnehin achteten immer mehr Menschen aus eigener Verantwortung darauf, nicht in der Gegenwart von Kindern zu rauchen.
Der Deutsche Hanfverband fordert eine Angleichung der Regeln für Cannabis mit denen für Alkohol und Zigaretten. Schließlich gebe es im Gegensatz zum Cannabisgesetz in unmittelbarer Nähe zu vielen Schulen auch Kneipen mit sichtbarer Alkoholwerbung und Verkaufsmöglichkeiten von Bier für Jugendliche ab 16. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, Cannabis restriktiver zu regulieren als die bereits legalen Drogen“, schließt Wurth ab.