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Etliche Kreuzfahrten müssen Route wegen Unwetter ändern – DIESE Rechte haben Passagiere

Zahlreiche Kreuzfahrt-Unternehmen müssen aktuell eine andere Route als geplant ansteuern. Welche Rechte haben Passagiere?

© imago images / Volker Preußer

Kreuzfahrten: Diese Ziele sind besonders beliebt

Für viele Urlauber sind Kreuzfahrten die perfekte Art zu Reisen. Laut einer "Statista"-Umfrage ist unter deutschen Urlaubern die Karibik ein sehr beliebtes Reiseziel.

Sturmtief über Nordeuropa! Einige Kreuzfahrt-Routen müssen deswegen geändert werden. Doch was steht Reisenden eigentlich im Fall der Fälle zu?

Da hat man eine Kreuzfahrt gebucht, freut sich auf den Urlaub und dann das: Plötzlich muss die ursprünglich geplante Route geändert werden. Aus Sicht von Anwälten hast du in solch einem Fall das Recht auf eine Rückerstattung.

Verschiedene Kreuzfahrten-Unternehmen müssen umplanen

Wie der „Express“ berichtet, mussten ganze vier Aida-Reisen kurzfristig umgeplant werden. Auch eine Reise der „Mein Schiff 4“ ist davon betroffen. Am Samstag (5. August) zum Beispiel legte die Kreuzfahrt „Norwegen ab Kiel“ mit der „Aida Nova“ ab – und gleich zu Beginn der einwöchigen Reise gab es die Info, dass es zu erheblichen Änderungen im Reiseplan kommen wird.

Die Häfen von Maloy, Nordfjordeid und Alesund wurden bereits gestrichen. „Aida Nova“ plante stattdessen eine Alternativ-Route ein. Und auch die „Aida Diva“, die ebenfalls in die Fjorde unterwegs war, musste einen Hafen kurzfristig austauschen. Die Reise „Skandinavische Städte mit Stockholm“ der „Aida Mar“ wird hingegen einen Seetag mehr als geplant haben. Der Hafen Arhus entfiel bereits.

Passagiere sollten sich nicht abspeisen lassen

Planänderungen und Hafenausfälle sind für Reisende sehr ärgerlich. Immerhin bucht man eine Kreuzfahrt, um möglichst viel zu sehen. Die meisten Urlauber nehmen Routenänderungen in Folge von Unwettern einfach so hin. Doch das musst du nicht!

„In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“. Und deswegen solltest du dich auf keinen Fall so leicht abspeisen lassen.

Anwälte haben wichtigen Rat

Auf Grundlage der AGBs sei eine einseitige Änderung der Reise generell nur zu Beginn der Reise möglich. Der Grund der Routenänderung ist dabei egal. Eine wetterbedingte Routenänderung bedeutet also immer: Du bekommst als Betroffener einen Teil des Geldes zurück.


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Weiter werden die Verbraucherschützer von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“ vom „Express“ zitiert: „Außerdem entfällt oft auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen.“ Du solltest dich also nicht davon abhalten lassen, deine Ansprüche auch zu verfolgen.