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Elterngeld: Dann bekommst du den Zuschuss – Alle Termine im Überblick

Das Elterngeld soll Familien in der ersten Zeit unterstützen. Der staatliche Zuschuss muss beantragt werden und landet dann auf dem Konto. Aber wann?

Das Elterngeld soll Familien in der ersten Zeit unterstützen. Der staatliche Zuschuss muss beantragt werden und landet dann auf dem Konto. Aber wann?
© IMAGO/photothek

Elterngeld: Die wichtigsten Infos rund um die Familienleistung

Als finanzielle Unterstützung für frisch gewordene Eltern gibt es das sogenannte Elterngeld. Die grundlegenden Fakten im Überblick:

„Das ist die beliebteste familienpolitische Leistung, die wir in Deutschland haben“, sagte Familienministerin Lisa Paus der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Elterngeld erhalten Familien zur Unterstützung, wenn sie Kinder bekommen.

Die staatliche Finanzspritze erhalten bisher Paare, deren gemeinsam zu versteuerndes Einkommen unter 300.000 Euro liegt. Wegen der Sparauflagen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für den Bundeshaushalt 2024 soll damit aber Schluss sein. Paus will die Grenze auf 150.000 Euro senken. Alle, die dann noch anspruchsberechtigt sind, erhalten das Geld automatisch auf dem Konto. Aber wann ist das?

Elterngeld: Diese Varianten gibt es

Elterngeld wird in verschiedenen Ausführungen gewährt, darunter das „Basiselterngeld“ (monatlicher Zuschuss von 300 bis 1.800 Euro), das „ElterngeldPlus“ (Zuschuss von 150 bis 900 Euro pro Monat) und der „Partnerschaftsbonus“. Diese Varianten können miteinander kombiniert werden und gelten sogar für getrennt lebende Elternteile.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach der individuellen Lebenslage und der spezifischen Elterngeldoption, die gewählt wird. Meistens seien es 65 Prozent des Netto-Einkommens, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitteilte.

+++ Seit 2007 wurde das Elterngeld nicht erhöht – das sagt das Familienministerium +++

Auch wie lange Elterngeld bezogen werden kann, hängt von der Wahl der Ausführung ab. Beim Basiselterngeld gibt es zum Beispiel mindestens zwei Monate, aber höchstens zwölf Monate den Zuschuss. Wenn diese Option gemeinsam genommen wird, kann die Dauer auf 14 Monate ausgeweitet werden.

Foto: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Elterngeld: Überblick über Auszahlungstermine

Grundsätzlich gilt für die Überweisung: Das Geld erhalten Eltern ab der Geburt des Kindes. Der Zuschuss wird monatsweise ausgezahlt – aber nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten, wie das Bundesfamilienministerium mitteilt.

Der Zeitpunkt der Überweisung des Elterngeldes variiert also je nach Tag der Geburt. Das Bundesfamilienministerium verdeutlicht dies anhand eines Beispiels: „Wenn Ihr Kind am 12. Februar geboren ist, dann ist der 1. Lebensmonat vom 12. Februar bis zum 11. März, der 2. Lebensmonat vom 12. März bis zum 11. April, der 3. Lebensmonat vom 12. April bis zum 11. Mai und so weiter“.


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Der genaue Auszahlungstermin des Elterngeldes kann also leicht variieren. Die Dauer der Überweisung kann jedoch je nach Bundesland unterschiedlich sein. Laut Finanz-Portal „her money“ erfolgt die Auszahlung wie folgt:

BundeslandAuszahlungstermine
Baden-WürttembergWird am Anfang des Lebensmonats ausgezahlt.
BayernWird in den ersten fünf Arbeitstagen des jeweiligen Lebensmonats gezahlt.
BerlinWird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist.
BrandenburgKeine landeseinheitlichen Auszahlungstermine.
BremenKeine Angabe
HamburgÜberweisung erfolgt grundsätzlich zum Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.
HessenWird monatlich an dem Tag gezahlt, an dem das Kind geboren wurde. Eine maximale Abweichung von sieben Tagen ist jedoch möglich.
Mecklenburg-VorpommernAm Tag der Geburt des Kindes (mit einer Verzögerung von max. fünf Tagen).
NiedersachsenDie genauen Termine werden im Elterngeldbescheid mitgeteilt.
NRWWird jeweils um den 1. Kalendertag im jeweiligen Lebensmonat überwiesen.
Rheinland-PfalzWird entweder am 1., 10., 15. oder 20. eines jeden Monats gezahlt – jeweils in dem Lebensmonat des Kindes, für den es bestimmt ist. Ausnahmen sind Nachzahlungen bei Erstbewilligungen oder Änderungen.
SaarlandAuszahlung erfolgt in der Regel bereits zu Beginn eines Lebensmonats.
SachsenZahlungen werden wöchentlich verarbeitet und erfolgen jeweils im entsprechenden Lebensmonat.
Sachsen-AnhaltDie Überweisung erfolgt zum Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.
Schleswig-HolsteinDie Überweisung erfolgt zum Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt.
ThüringenKeine Angabe