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Rente: Verbesserung für Erwerbsgeminderte gilt nicht für alle – Millionen betroffen

Sozialverbände ziehen wegen einer Ungleichheit vor Gericht. Millionen von Erwerbsminderungsrentnern sind von diesem umstrittenen Urteil betroffen.

Sozialverbände ziehen wegen einer Ungleichheit vor Gericht. Millionen von Erwerbsminderungsrentnern sind von diesem umstrittenen Urteil betroffen.
© imago/Frank Sorge

Was Sie über die Erwerbsminderungsrente wissen müssen

Welche Kriterien erfüllt werden müssen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, erfahren Sie in diesem Video.

Schwere oder chronische Krankheiten oder ein Unfall können zur Folge haben, dass Menschen nicht mehr arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) will Betroffenen mit der Erwerbsminderungsrente (EM) unter die Arme greifen.

Der Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland SoVD zogen mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht, die auf gleiche Behandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern abzielte. Die traurige Nachricht: Rund 1,8 Millionen Menschen bleiben weiterhin benachteiligt.

Rente: Millionen gehen leer aus

Das Problem liegt in der unterschiedlichen Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrenten, die vor oder nach dem 1. Januar 2019 begannen. Denn EM-Rentner, mit Bezug zwischen 2001 und 2018, erhalten weniger als Neurentner ab 2019. Diese werden so behandelt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Doch diejenigen, deren Rentenbezug vor 2019 begann, gehen leer aus und stehen vor einer ungerechten Rentenlücke.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die Stichtagsregelung des Gesetzgebers rechtens sei, obwohl sie unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringe. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber „zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte“ Stichtage einführen kann, wie der VdK mitteilte.

Rente: „Ganz bittere Entscheidung“

Eine gute Nachricht: Durch den politischen und juristischen Druck konnte immerhin erreicht werden, dass überhaupt Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden. Die Sozialverbände erwirkten Zuschläge von bis zu 7,5 Prozent. Doch die bittere Realität bleibt bestehen: Viele Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, werden weiterhin finanziell benachteiligt.

Diese Enttäuschung ist bei VdK-Präsidentin Verena Bentele und SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier groß. Sie hatten gehofft, dass die Zuschläge für Bestandsrentnerinnen und -rentner, die erst ab Juli 2024 gelten, großzügiger und gerechter ausfallen würden.


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Und auch angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist die Enttäuschung groß. „Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung“, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele. Für Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, sind die Nachbesserungen für Rentner mit Erwerbsminderung wenigstens ein „Teilerfolg“.