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Rente: Mann will mit Drogenhandel Ruhestand aufbessern – „Allerletzte Warnung“

Ein 82-Jähriger versuchte mit Drogenhandel seine Rente aufzubessern. Durch einen Zufall wurde er vom Zoll erwischt. Nun ist das Urteil gefallen.

Ein 82-Jähriger versuchte mit Drogenhandel seine Rente aufzubessern. Durch einen Zufall wurde er vom Zoll erwischt. Nun ist das Urteil gefallen.
© IMAGO/Panthermedia

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Was in den 1980er Jahren versicherte wurde, gilt heute nicht mehr. Arbeitsminister Norbert Blüm sagte damals: „Die Rente ist sicher“. Heute jedoch reicht für viele die gesetzliche Rente nicht aus – und privat vorsorgen kann nicht jeder. Laut einer Umfrage des Instituts „Yougov“ legen demnach 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer kein Geld für die private Altersvorsorge zurück.

Auch geht daraus hervor, dass rund die Hälfte der Menschen in Deutschland Angst vor Altersarmut hat. So auch ein Rentner aus Ostfriesland. Er versuchte auf ungewöhnliche Art und Weise, seine Rente aufzubessern – dafür wurde der 82-Jährige nun verurteilt.

Rente: 82-Jähriger verkauft Cannabis

Ein ehemaliger Seemann wollte mit dem Verkauf von Cannabis seine Rente aufbessern. Nachdem er 35 Jahre zur See gefahren ist, kam er nach eigenen Angaben vor Gericht mit einer Rente von 800 Euro im Monat nicht aus.

Der 82-Jährige aus Emden hatte zunächst versucht, Geld mit Gartenarbeit dazuzuverdienen. Als sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, sei diese körperliche Arbeit nicht mehr möglich gewesen. Der ehemalige Seemann gab an, ein anderer Drogenhändler habe ihn schließlich zum Handel mit Marihuana animiert.

Doch der Drogenhandel blieb nicht lange unentdeckt. Fahnder des Zolls waren ihm laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten. In der Wohnung des Angeklagten fanden die Beamten bei mehreren Durchsuchungen nicht nur mehrere Dutzend Gramm Marihuana, sondern auch ein Messer und einen 65 Zentimeter langen Knüppel.

Drogendealender Rentner ist „Sonderfall“

Deshalb stand zunächst für die Staatsanwaltschaft der Vorwurf eines bewaffneten Handeltreibens im Raum. Der Angeklagte versicherte aber vor Gericht glaubhaft, dass er den Knüppel und das Messer nicht für seine Drogengeschäfte nutzen wollte.

„Ich habe überhaupt keine Zweifel daran, was der Angeklagte gesagt hat“, sagte der zuständige Staatsanwalt. Der ehemalige Seemann legte ein umfassendes Geständnis ab. Vor Gericht ist er wegen seines Handels mit Marihuana zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten – auch angesichts der insgesamt 24 Vorstrafen des Angeklagten. Das Landgericht Aurich sprach am Montag (5. Juni) ein Urteil wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz nur in minderschweren Fällen aus.

Die Vorsitzende Richterin erklärte in der Urteilsbegründung, es handele sich um einen „Sonderfall“. „Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben“, sagte die Richterin zu dem Angeklagten und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte.

Rente: „Werde so etwas nie wieder tun“

Auch die Verteidigerin wies auf die besonderen Umstände des Falles hin. Ihrem Mandanten sei es nicht darum gegangen, sich „den Luxus des Lebens zu leisten“. Er habe „aus der Not heraus“ gehandelt, um seine Existenz zu sichern. Den Drogenhandel habe er erst begonnen, als die körperliche Arbeit nicht mehr möglich gewesen sei. Das Gericht folgte bei dem Strafmaß dem Antrag der Verteidigung.


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Da der Rentner bereits zuvor wegen Drogenhandels verurteilt worden war, ermahnte die Richterin auch: „Das ist die allerletzte Warnung“. Der 82-Jährige versicherte daraufhin: „Ich werde so etwas nie wieder tun“. Der Rentner erhält nun neben einem Bewährungshelfer auch regelmäßig Besuch von der Polizei. (mit dpa)