Will Aldi seine Kunden etwa hinters Licht führen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhebt schwere Anschuldigungen gegen den Discounter-Riesen. Der Fall geht sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Gerade in Zeiten von horrenden Lebensmittel-Preisen möchten viele Verbraucher den ein oder anderen Euro bei ihrem Wocheneinkauf sparen. Ein regelmäßiger Blick in die aktuellen Prospekte gehört daher für viele dazu. Doch Obacht: In den letzten Monaten konnte die Verbraucherzentrale verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen – und geht jetzt juristisch dagegen vor! Eine kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt landet nun beim Europäischen Gerichtshof.
Verbraucher sollen Preise besser beurteilen können
Seit dem 28. Mai 2022 stehen Anbieter in der Pflicht: Bei der Ankündigung von Preissenkungen, bei denen auf einen höheren oder bisherigen Preis Bezug genommen wird, muss auch der niedrigste Preis der letzten 30 Tage für die beworbene Ware angegeben werden. So sollen die Verbraucher besser beurteilen können, was der „ursprüngliche“ Preis des beworbenen Produkts ist.
+++Aldi und Lidl passen Teile der Kartenzahlung an – so kannst du demnächst bezahlen+++
„Unserer Meinung nach muss der günstigste Preis der letzten Tage aber nicht nur angegeben werden, sondern die beworbenen Preisreduzierung muss sich auch auf eben diesen Preis beziehen. Und das sehen nicht nur wir so, auch der Gesetzgeber hat in seiner Begründung zur Änderung der Preisangabenverordnung ausgeführt, dass es bei der Werbung mit einer Preisermäßigung klar und eindeutig sein muss, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale.
Aldi-Ananas geht vor Gericht
„Aktuell, so unser Eindruck, versuchen Händler, die neue gesetzliche Regelung zu ihren Gunsten auszulegen.“ Die Klage der Verbraucherzentrale gegen Aldi verwies das Landgericht Düsseldorf jetzt an den Europäischen Gerichtshof – und die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Werbung mit reduzierten Preisen haben.
Aldi bewarb in einem seiner Prospekte ein „Preis-Highlight“ für reduzierte Ananas. Dem reduzierten Preis (1,49 Euro) wurde ein durchgestrichener Preis (1,69 Euro) gegenübergestellt. Auf diesen sollte sich das beworbene „Preis-Highlight“ offenbar beziehen. In kleiner Schrift zu lesen: Der günstigste Preis lag in den vergangenen 30 Tagen bei 1,39 Euro. Die Meinung der Verbraucherzentrale: Ein „Preis-Highlight“ sieht anders aus!
Mehr News:
Noch kein Urteil
Und weil Aldi nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf. Der Beschluss dort: Der Fall wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, damit die rechtlichen Fragen grundsätzlich geklärt werden. Ein Urteil gibt es noch nicht. Man darf also gespannt sein.