Eigentlich haben sich die Sparkassen-Kunden nichts zuschulden kommen lassen und dennoch droht ihnen nun die Sperrung ihres Kontos. Rund 18.000 Menschen sind davon betroffen. Grund dafür ist das Urteil eines Gerichts.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beim Landgericht Dresden eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse erwirkt – und Recht zugesprochen bekommen. Doch das Urteil könnte für Kunden in Ostsachsen heftige Folgen haben, wenn sie nicht schnell handeln.
Sparkasse muss heftigen Schritt gehen
Die Verbraucherzentrale warf dem Geldinstitut vor, dass dieses es als selbstverständlich hielt, dass Kunden durch die Nutzung ihres Kontos auch automatisch bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen würden. Doch bereits im Jahr 2021 hat der Bundesgerichtshof dieser Annahme einen Riegel vorgeschoben.
Wer davor keinen Widerspruch gegen die Änderungen einlegte, stimmte automatisch zu. Nun benötigen die Banken jedoch eine aktive Zustimmung ihrer Kunden. Diese versuchten sie anhand von Briefen, Schreiben per Mail oder sogar durch Erinnerungen an Geldautomaten einzuholen. Rund 97 Prozent der 600.000 Ostsächsischen Sparkassen-Kunden sind der Aufforderung auch gefolgt. Auf eine Rückmeldung von 18.000 Nutzern wartet die Bank jedoch bis heute.
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Gegenüber dem „mdr“ betonte Sprecher Andreas Rieger, dass man nun versuche, die Kunden noch einmal zu kontaktieren, um die Einwilligung einzuholen. Ansonsten bliebe keine andere Wahl, als die Konten zu kündigen. Verhindert werden könne das nur durch die Zustimmung der AGB, doch die Zeit laufe. „Wir haben das Problem, wenn ich erst einmal eine Kündigung ausgesprochen habe, kann ich diese aus juristischen Gründen nicht einfach wieder zurücknehmen“, wird der Sprecher deutlich. Im Rahmen der zweimonatigen Kündigungsfrist würde den Betroffenen jedoch das Angebot gemacht, ein neues Konto bei der Sparkasse einzurichten.