Die Diskussion um ein von Robert Habeck (53, Grüne) und seiner Partei gefordertes Verbot von Öl- und Gasheizungen ist einer der Hauptgründe für den Streit innerhalb der Ampel-Koalition gewesen. Lange haben die Vertreter von SPD, Grünen und FDP beim Koalitionsausschuss über diese und andere drängende Fragen gebrütet.
Das Ergebnis des Sitzungsmarathons am Dienstag (28. März): ein Koalitionspapier auf 16 Seiten – darin viele Klimakompromisse im Bereich Verkehr, erneuerbare Energie und beim Bau. Doch ausgerechnet beim Streit-Thema Öl- und Gasheizungen blieben viele Fragen offen. Drei Tage später herrscht endlich Klarheit. Das Verbot wird kommen!
Gas- und Ölheizungs-Verbot: Ampel einigt sich
Denn die Regierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Wie zuvor diskutiert bleibt es dabei, dass neu eingebaute Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dabei soll es jedoch Ausnahmen, Übergangsfristen und große Fördermöglichkeiten geben. Der fertige Gesetzesentwurf soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erst in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen.
„Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird“, sagte Habeck. „Mit dem Gesetz werden für einen weiteren Sektor die Weichen auf Klimaneutralität gestellt und wir ermöglichen einen pragmatischen Umstieg. Ich bin sehr zufrieden.“
Das sagt Robert Habeck zum Gas-und Ölheizungsverbot
Doch aus Sicht des Wirtschafts- und Klimaschutzminister ist der Gesetzesentwurf nur bedingt ein Erfolg. Denn ursprünglich hatte der Grünen-Politiker anvisiert, dass auch funktionierende Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden sollen. Außerdem soll es Übergangsfristen geben, wenn alte Heizungen nach 2024 kaputt gehen. Auch Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind, werden von der 65-Prozent-Regel verschont.
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Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine weitere Härtefall-Ausnahme: Ist ein Gebäude im Verhältnis zur nötigen Investitionssumme zu wenig wert, gelte das Verbot einer günstigeren Gasheizung ebenfalls nicht. Auch entfällt eine Festlegung auf Wärmepumpen. Es könnten auch andere Technologien als Alternative zu Öl- und Gasheizungen zum Einsatz kommen wie etwa Wasserstoff.
Ausnahmen gelten beim Heizungsverbot
Der Übergang werde „pragmatisch und sozial verträglich gestaltet“, hieß es dazu aus dem Wirtschafts- und dem Bauministerium. „Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und die Optionen vor allem für den Neubau nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie.“ (mit dpa)