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Kaufland: Vorsicht vor beliebtem Snack! Gefährliche Substanzen entdeckt – Kunden werden gewarnt

Kaufland ruft einen besonders beliebten süßen Snack zurück. Die betroffene Charge kann deine Gesundheit stark beeinflussen.

Kaufland Schild Snack
© IMAGO / Manfred Segerer

Kaufland: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Lebensmittel-Einzelhandelskette Kaufland wurde 1968 gegründet und hat seinen Hauptsitzt im baden-würrtembergischen Neckarsulm. Die Kaufland Stiftung und Co. KG gehört genau wie der Discounter Lidl zur Schwarz Gruppe. Kaufland beschäftigt insgesamt 132.000 Mitarbeiter.

Kunden aufgepasst: Kaufland ruft einen süßen Snack zurück!

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Wer sich eine Packung für einen heimischen Filmabend besorgt hat, sollte besser auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Denn zwei Daten sind von dem Kaufland-Rückruf betroffen. Für diejenigen, die den Snack dennoch essen, könnte das üble Folgen haben.

Kaufland warnt Kunden

Der Lieferant und Hersteller „XOX Gebäck GmbH“ ruft das Popcorn der Kaufland-Eigenmarke „K-Classic“ zurück. In dem süßen Snack wurden bei einer internen Kontrolle erhöhte Werte eines Pflanzeninhaltsstoffs entdeckt. Dieser kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit derjenigen haben, die das süße Popcorn essen.


Dieser Artikel ist von dem Rückruf betroffen:

Kaufland Eigenmarke K-Classic Knuspriges Popkorn
Kaufland ruft dieses Popcorn zurück. Foto: XOX Gebäck GmbH
  • Artikel: K-Classic Knuspriges Popcorn süß
  • Hersteller: XOX Gebäck GmbH
  • Inhalt: 120 Gramm
  • GTIN: 4063367147500
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 18.09.2023 und 19.09.2023

Bei den sogenannten sekundären Pflanzeninhaltsstoffen handelt es sich um Tropanalkaloide. Diese stecken häufig in Ackerunkräutern und können bei der Ernte unbeabsichtigt mit unter den – in diesem Falle – Mais gelangen.

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Betroffene Charge nicht essen!

„Produktwarung.eu“ rät von dem Verzehr des Popcorns mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten ab. Denn nach der Einnahme von Lebensmitteln, die mit Tropanalkaloiden belastet sind, können Übelkeit, Benommenheit und auch Kopfschmerzen auftreten. Diese Symptome seien jedoch meist nur von kurzer Dauer. Wer sich unsicher ist oder doch stärkere Reaktionen zeigt, sollte dennoch zum Arzt gehen.


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Grundsätzlich nimmt Kaufland alle Packungen der betroffenen Chargen Popcorn wieder zurück. Auch ohne Vorlage eines Kassenbons bekommst du dann sofort dein Geld an der Kasse wieder.