Ohne Ticket mit Bus und Bahn zu fahren und dafür bestraft zu werden, ist ärgerlich. Für Bürgergeld-Bezieher bedeutet das oft große finanzielle Probleme. Letzteren will nun eine Berliner Oberstaatsanwältin zur Seite springen.
Susanne W., Bürgergeld-Bezieherin und alleinerziehende Mutter eines Kindes, sitzt auf der Anklagebank in Berlin-Tiergarten. Vorwurf: Sie wurde zum dritten Mal beim Schwarzfahren erwischt. Ihre Erklärung macht betroffen.
Bürgergeld: Geldstrafen sollen auf ein Drittel begrenzt werden
Sie schildert, dass sie sich aufgrund der immer höher werdenden Preise für Lebensmittel und Energiekosten kein Ticket leisten könne. Sie wisse, dass das falsch sei, es bliebe ihr jedoch nichts anderes übrig. Das Gericht zeigte Verständnis für ihre missliche Situation, verhängte jedoch eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.
Zu viel, wenn es nach der Berliner Generalstaatsanwältin, Margarete Koppers, geht. Sie schlägt vor, die Geldstrafe auf ein Drittel in derartigen Fällen zu begrenzen. Damit möchte sie dem Missstand entgegenwirken, dass Sozialhilfeempfänger oft die Geldstrafen nicht zahlen können und viele daraufhin ins Gefängnis landen. Bundesweit sollen das 7.000 Menschen sein.
Nur noch fünf Euro von Bürgergeld-Beziehern
Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Tagessätze sind in etwa so hoch, wie das Netto-Einkommen, das ein Verurteilter pro Tag zur Verfügung hat. Bei Hartz-4 oder Bürgergeld-Beziehern hat die Justiz bisher 15 Euro pro Tag berechnet. Das sind pro Monat 450 Euro. Das sei zu viel.
Oberstaatsanwältin Koppers geht nun einen besonderen Weg. Sie hat die Berliner Staatsanwälte angewiesen, von „mittellosen“ Bürgergeld-Beziehern nur noch einen Tagessatz in Höhe von fünf Euro Tagessatz zu verlangen. Inwieweit die Richter dem jedoch folgen, bleibt natürlich ihnen überlassen. Darüber berichtet hat „gegen-hartz.de“