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Bahnstreik legt halb Deutschland lahm – kriegen Pendler wenigstens ihr Geld zurück?

Der Bahnstreik wird am Freitag (3. März) halb Deutschland lahm legen. Pendler müssen umplanen. Kriegen sie wenigstens Kosten erstattet?

Bahnstreik in Deutschland
Halb Deutschland wird am Freitag (3. März) lahm gelegt. In vielen Teilen fällt der ÖPNV aus. (Symbolfoto) Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Am Freitag (3. März) kommt es in ganz Deutschland ziemlich dicke, wenn Verdi zum großen Bahnstreik aufruft. Auch die Mitarbeiter des ÖPNV werden zum Arbeitskampf aufgerufen – etliche werden ihn auch befolgen. Heißt im Klartext: Am Freitag wird gar nichts gehen, wenn der Großteil des öffentlichen Nahverkehrs still steht.

Pendler, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen umplanen, bleiben entweder im Home-Office oder nutzen ein Auto. Viele haben teure Jahres- oder Monatskarten gekauft, sind entsprechend abhängig von einem intakten öffentlichen Nahverkehr. Doch kriegen sie wenigstens ihr Geld zurück?

Bahnstreik: Geld-zurück-Garantie für Pendler?

Gegenüber dieser Redaktion nimmt Melanie Schliebener von der Verbraucherzentrale NRW Pendlern jede Hoffnung. Sie erklärt: „Leider ist die Rechtslage für die Fahrgäste wenig erfreulich. Im Grunde genommen haben sie gar keine Rechte.“ Selbst eine anteilige Kostenerstattung eines Tickets greife bei Streiks nicht. Die Expertin weiter: „Insofern haben die Kunden keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Kosten.“

De facto sei es so, dass man eine Erstattung von 1,50 Euro erhalte, wenn der Bus, die Tram oder die Straßenbahn mindestens eine Stunde Verspätung hätte. Erstatten lassen könne man sich diese Summe allerdings erst bei mindestens drei Verspätungen – dann erhält man die Klecker-Summe von 4,50 Euro zurück. Diesen Aufwand würde aber in der Regel keiner auf sich nehmen.

Mobilitätsgarantie in NRW greift nicht bei Streik

Eine Ausnahme bildet NRW, dort gibt es eine Mobilitätsgarantie. Doch die wiederum greift nicht bei einem Streik. Verbraucherschützerin Schliebener zu dieser Redaktion: „Die Mobilitätsgarantie greift beispielsweise dann, wenn der Deutsche Wetterdienst ein Unwetter vorhersagt und deshalb der Bus oder die Bahn nicht kommen. Dann kann man mit einem Taxi fahren, tagsüber beträgt der Sockelbetrag 30 Euro, nachts 60 Euro.“


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Da der Streik frühzeitig angekündigt wurde, hätten Pendler und ÖPNV-Kunden eine zumutbare Vorlaufzeit, um die Anreise zum Job umzuplanen. Keine gute Aussichten also für Pendler…