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Dortmund soll Wohnheim für islamische Schüler bekommen – doch es gibt Kritik

In Dortmund entsteht ein islamisches Schülerwohnheim. Doch in der Vergangenheit gab es an ähnlichen Einrichtungen einige Kritik.

© IMAGO Rupert Oberhäuser / Panthermedia

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In Dortmund läuft derzeit ein großes Bauprojekt – es geht um ein Schülerzentrum. Dieses soll in zwei Jahren durch sein. Doch es ist nicht irgendein Schülerzentrum. Es geht um ein islamisches Schülerwohnheim.

Doch das Ganze ist nicht vollkommen unumstritten. Doch was sagen die Bauherren selbst zu dem Projekt?

In Dortmund entsteht ein islamisches Schülerwohnheim

Der Bau gehört zu der Evinger Moscheegemeinde des Verbandes der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Gegenüber den „Ruhr Nachrichten“ sagte der Sprecher des Verbandes der Islamischen Kulturzentren in Köln, Erol Pürlü, dass der Bau barrierefrei sein, über einen Aufzug verfügen und etwa 1500 Quadratmeter Nutzfläche haben soll.

Ein Gebetsraum mit sanitären Anlagen, Freizeiträume, Unterrichträume, Schlafräume, Speisesaal, Bibliothek, Kantine, Teestube und Räume für die Verwaltung sind geplant. In dem Wohnheim sollen 18 Schüler untergebracht werden. Diese sollen dann Regelschulen in Dortmund besuchen und Hilfestellungen in ihren Schulfächern erhalten. „Der Verein fördert und unterstützt Jugendliche in ihrer schulischen, beruflichen und persönlichen Entwicklung“, so der Sprecher.

Immer wieder Kritik an islamischen Schülerheimen

Die Baukosten sollen sich auf etwa 2,3 Millionen Euro belaufen und durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Sachspenden und Eigenleistungen abgedeckt werden. Auch ein Kredit bei der Deutschen Bank wäre möglich. Der Verein kümmere sich um die religiösen, sozialen und kulturellen Belange der Muslime in Eving und setze sich außerdem für das friedliche Miteinander in der Stadt ein, so Pürlü zu den „Ruhr Nachrichten„.


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In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an islamischen Schülerheimen gegeben. Sie wurden als integragtionshemmend bezeichnet, dies konnte jedoch nie belegt werden. 2018 hieß es auf eine Anfrage der SPD zu einem vergleichbaren Heim in Stolberg von der NRW-Landesregierung: „Hätten die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis nicht vorgelegen, wären die entsprechenden Erlaubnisse nicht erteilt worden.“