Von wegen entspanntes Rentendasein! Wie Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, haben viele Rentner im Monat zu wenig Geld zur Verfügung, leiden unter finanziellem Druck und müsse immer öfter einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Allerdings können Menschen mit Rente mit diesen Zuschüssen jeden Monat Geld sparen. Diese Zuschüsse gibt es im Alter.
Rentner profitieren vom Wohngeld
Zum Jahreswechsel sollen rund zwei Millionen Haushalte von der neuen Wohngeldreform profitieren. Wie die Bundesregierung mitteilte, wird das Wohngeld durchschnittlich um die Hälfte verdoppelt. Das Wohngeld unterstützt monatlich vor allem Familien, Alleinerziehende und Rentner. „48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern“, teilt die Bundesregierung mit.
Im Schnitt steigt das Wohngeld von 180 Euro pro Monat auf 370 Euro. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder, des Wohnortes und dem Einkommen, bei Rentnern hängt die Höhe mit der Bruttorente zusammen. Das Wohngeld muss beim zuständigen Wohngeldamt beantragt werden. Mit dem WohngeldPlus-Rechner kannst du bereits berechnen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht.
Rente mit Pflegestufe: Finanzielle Unterstützung beim Umbau
Wer im Alter sein Haus oder Wohnung altersgerecht umbauen muss, kann dafür einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Die Pflegekasse unterstützt dabei Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 bei Maßnahmen, „die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.“
Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, fallen darunter zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte sowie Umbaumaßnahmen des Badezimmers. „Außerdem finanziell unterstützt werden der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, sowie der feste Einbau bestimmter technischer Hilfen.“ Auch könne der „Zuschuss zur Wohnungsanpassung“ ein weiteres mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich geändert hat. Der jeweilige Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Verbraucherzentrale stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.
Die Frist für die Bearbeitung der Anträge betrage nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit drei Wochen. „Sie verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist.“ Die Pflegekasse müsse der antragstellenden Person rechtzeitig schriftlich mitteilen, wenn die Frist nicht eingehalten werden könne. „Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt“, so das Bundesministerium.
Rente: Kosten in der Steuer absetzen
Wenn Rentner Steuern zahlen, können diese einige Kosten in der Steuererklärung absetzen. So werden Werbungskosten pauschal mit 102 Euro berechnet. Finanzfachwirt Simon Neumann klärt über eine weitere Möglichkeit auf: „Ab einem Grad der Behinderung ab 20 gibt es den Behindertenpauschbetrag, dabei muss lediglich der Behindertennachweis bei der Steuererklärung eingereicht werden, dann bekommt man einen Wert angerechnet.“
Auch könne ein Rentner außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. „Dazu zählen alle krankheitsbedingten Kosten, die man selbst trägt, zum Beispiel für Medikamente oder Arztbehandlungen“, sagte Neumann gegenüber dieser Redaktion. Auch eine Kur, ein Rollstuhl, Physiotherapie oder Sehhilfen können abgesetzt werden.
Rente: Entlastung durch Zuzahlungsbefreiung
Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich zum Teil an den Ausgaben für die Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Diese müssen allerdings nur bis zu einer Belastungsgrenze bezahlt werden. Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn diese Grenze erreicht ist. Eine Befreiungsbescheinigung kann bei der Krankenkasse beantragt werden.
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Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei Überschreiten der Grenze können Rentner von zusätzlichen Kosten befreit werden. Alle relevanten Quittungen und Belege sollten dafür aufgehoben und bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Rente: Grundsicherung bringt zusätzlich Geld
Zum 1. Januar 2023 wurde der Regelsatz zur Grundsicherung angepasst. Aufgrund des Rentenfreibetrags erhalten Rentner monatlich bis zu 223 Euro zusätzlich. Wenn die Einkünfte im Alter nicht ausreichen, können Rentner einen entsprechenden Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen.