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Krankmeldung: Wichtige Änderung betrifft Millionen Menschen – doch sie schauen in die Röhre

Änderung bei der Krankmeldung! Ab Januar 2023 müssen sich Arbeitnehmer, -geber, Krankenkassen und Arztpraxen umstellen.

Krankmeldung AU Beispielbild
© IMAGO / Eibner

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Das neue Jahr bringt einige Veränderungen für die Menschen in Deutschland mit. Diese bezieht sich auf die Krankmeldung oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bisher musst du sie dreifach von deinem Arzt ausgedruckt: eine für dich, eine für die Krankenkasse und eine für deinen Arbeitgeber.

Allerdings ändert sich das nun endgültig ab Januar 2023. Auf die Arztpraxen kommt damit ein großer Verwaltungsaufwand zu – für dich wird es dafür deutlich leichter.

Krankmeldung wird elektronisch

Ab Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend, wie die Bundesärztekammer mitteilt. Die Ära der bisherigen AU, der gelbe Schein, ist damit beendet. Für den oder die Versicherte ändert sich dadurch eine entscheidende Sache. Und zwar muss er oder sie nicht mehr selbst die AU an die Krankenkasse weiterleiten, sondern der Arzt, der sie ausgestellt hat.

Und das funktioniert – wie der Name schon sagt – komplett elektronisch. Der Arbeitnehmer muss lediglich seinen Arbeitgeber weiterhin über die eigene Abwesenheit informieren. Der Wechsel zur eAU ist bereits seit dem 1. Oktober 2021 im Gange, wird aber zum 1. Januar 2023 vollendet.

Von da an übermittelt der behandelnde Arzt zwei eAU an die Krankenkasse: eine für sie und eine für den Arbeitgeber. Dieser wiederum bekommt sie von der Krankenkasse seiner Mitarbeiter, nachdem diese sich krankgemeldet haben. Dadurch entfällt auch die bisherige Weiterleitung der AU an den Arbeitgeber. Eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst du nur auf Wunsch.

Vergütung der Ärzte

Für diesen Service bekommen die Ärzte und Praxen jeweils eine Pauschale für die Einrichtung des Systems und für die Betriebskosten. Seit der 2021 begonnenen Testphase musste sie erst einmal auf die benötigte Technik umstellen, um die eAU elektronisch ausfüllen, unterschreiben und versenden zu können.


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Solltest du nicht gesetzlich, sondern privat versichert sein, dann ist die digitale Übermittlung der eAU an die Krankenkasse nicht möglich. Wie die kassenärztliche Bundesvereinigung ergänzt, müssen sie „bis auf Weiteres“ auf das Ersatzverfahren beziehungsweise auf das alte Verfahren zurückgreifen. Dann druckt der Arzt weiterhin die AU für Krankenkasse, Arbeitgeber und Patient aus.