Vor allem in Städten wohnen viele Deutsche zur Miete. In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt rund 43 Millionen Wohnungen. In knapp der Hälfte (47 Prozent) davon wohnen die Eigentümer selbst – doch wer sich als Mieter über steigende Preise für zum Beispiel Nebenkosten ärgert, sollte jetzt handeln.
Mit einem Steuertipp von Finanzfachwirt Simon Neumann kann man sich nämlich ganz einfach Geld zurückzuholen. Der Experte, der in den Sozialen Netzwerken als „Finanznerd“ bekannt ist, erklärt, wie’s funktioniert.
Miete: Mieter können 200 bis 300 Euro absetzen
Möglich machen das die „Haushaltsnahen Dienstleistungen“. Durch die können sich Mieter einiges Geld vom Finanzamt zurück holen, wie Simon Neumann erklärt. Bis zu 20 Prozent der anteiligen Kosten aus der Betriebskostenabrechnung können Mieter so absetzen, maximal bis 1.200 Euro.
Laut des Experten nutzen jedoch zu wenige Menschen diese Chance – auch aus Unwissenheit? Der Gründer des Youtube- und TikTok-Kanals „Finanznerd“ erklärt, was hinter den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ steckt: „In der Betriebskostenabrechnung stehen neben Gas, Wasser und Heizung auch andere Punkte wie zum Beispiel Hausmeisterservice, Gartenpflege oder Winterdienst.“
Diese externen Dienstleistungen darf jeder Mieter in seiner Steuererklärung absetzen – und das unabhängig vom Einkommen oder Steuersatz. Zudem haben sie laut dem Finanzfachwirt „den Charme, dass es keine Mindestgrenze gibt, rein theoretisch kann man auch fünf Euro absetzen“.
Das finanzielle Endergebnis variiere zwar von Wohnungsgröße zu Wohnungsgröße, aber: „Bei einer ganz normalen Wohnung sind das schnell 200 bis 300 Euro im Jahr, die man absetzen kann“, schätzt Neumann.
Miete: So gehst du Schritt für Schritt vor
Klar ist in jedem Fall: „Jeder Mieter hat mehr davon.“ Doch wie kommt man jetzt genau an mehr Geld? Simon Neumann erklärt das Vorgehen: „Wenn man vor seiner Steuererklärung sitzt, schnappt man sich die Anlage ‚Haushaltsnahe Aufwendungen‘ und nimmt sich seine letzte Betriebskostenabrechnung vor.“ Überall dort, wo ein externer Dienstleister eine Aufgabe für den Mieter ausgeführt hat, solle man mit Bleistift ein Kreuz setzen.
„In der Steuererklärung trägt man dann in der Anlage den jeweiligen Betrag der ausgeführten Dienstleistung ein, also zum Beispiel: ‚Hausmeister, 100 Euro'“, führt der „Finanznerd“ weiter aus. Davon bekomme man dann 20 Prozent vom Finanzamt erstattet.
Kosten für Dinge wie den Winterdienst, die Spielplatzpflege, die Wartung der Heizung oder die Hausflurreinigung, die der Eigentümer auf die Mieter umlegt, können von Mietern abgesetzt werden. Aber auch Eigentümer selbst können das so umsetzen.
Weitere Themen:
Der einzige Nachteil dieses Steuertipps ist laut Neumann, dass die Betriebskostenabrechnungen oftmals sehr spät im Jahr kommen – meist ist die Steuererklärung dann bereits abgegeben. Aber auch hier weiß der Finanzfachwirt Abhilfe: „Für das Finanzamt ist es in Ordnung, die letzte Betriebskostenabrechnung zu nutzen, es muss nur plausibel sein.“