Ab dem 27. Geburtstag erhalten Bürger in Deutschland den ersten Brief der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit dem Stand der aktuellen Rentenansprüche – und mit der Auskunft darüber, mit wie viel Rente man in Zukunft pro Monat rechnen kann.
Eltern von Kindern können mit diesem Trick ihre Rente ganz einfach und kostenlos erhöhen. Der Finanzfachwirt Simon Neumann, der in den Sozialen Netzwerken als „Finanznerd“ bekannt ist, erklärt, wie das möglich ist. Das musst du tun!
Rente: Mit diesem Formular kannst du Rente erhöhen
Simon Neumann gibt allerdings keinen Ratschlag für eine höhere Rente für Rentner –sondern für all die, die noch vor der Rente stehen. Durch ein einfaches Formular können Eltern laut Neumann effektiv ihre Rente später erhöhen.
„Pro Kind, was man erzieht, auch wenn man arbeiten gegangen ist, bekommt man generell von der Deutschen Rentenversicherung drei Rentenpunkte geschenkt“, erklärt der Finanzfachwirt. Um diese Zeit und damit die Rentenpunkte festzuhalten und später geltend zu machen, muss der Antrag V0800 ausgefüllt und an die DRV übersandt werden.
Der Antrag wird von der DRV selbst als „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ bezeichnet. „Durch den Antrag kann man seine Rente um drei Rentenpunkte erhöhen und darf trotzdem arbeiten“, betont der „Finanznerd“. Das sei laut Neumann der „Charme“ daran.
Rente: Was bringt der Antrag V0800?
Durch die Rentenanpassung stiegen die Renten zum 01. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Für einen Rentenpunkt im Westen gibt es somit aktuell 36,02 Euro und im Osten 35,52 Euro.
Die drei Rentenpunkte, die ein Elternteil pro Kind erhält, sind nach aktuellem Wert rund 108 Euro wert. Da der Rentenwert jedes Jahr steigt und es auch Rentenerhöhungen gibt, rechnet Neumann damit, dass dieser in Zukunft auch noch mehr sein wird. Die Tabelle zeigt, wie der Antragsteller im Rentenalter monatlich profitieren kann:
Anzahl der Kinder | Monatliches Rentenplus |
1 | + 108 Euro |
2 | + 216 Euro |
3 | + 324 Euro |
4 | + 432 Euro |
Laut dem Autor des Buches „100 Steuertipps und Tricks 2022/23“ reicht es für dieses monatliche Rentenplus aus, den Antrag V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Dieser kann auf der Website der DRV heruntergeladen und nach dem Ausfüllen am besten per Post an die DRV zurückgeschickt werden. Von einer Bearbeitung per E-Mail rät die DRV aufgrund von Datenschutzrichtlinien ab. Allerdings kann der Antrag auch als eAntrag gestellt werden.
Rente: 108 Euro zusätzlich im Monat erhalten
„In dem Antrag muss mitgeteilt werden, welches Kind mit welcher Steuernummer betreut wurde“, erklärt das Gesicht des Youtube- und TikTok-Kanals „Finanznerd“. Die Eltern erhalten mit der Post bereits kurz nach der Geburt des Kindes die Steueridentifikationsnummer – kurz Steuer-ID – durch das Bundeszentralamt für Steuern.
Der Nachteil bestehe aber darin, dass jeweils nur ein Elternteil den Antrag stellen kann. Neumann empfindet das als „ungerecht“, da sich beide Elternteile um das Kind kümmern sollten. „Häufig ist es so, dass die Frau es angerechnet bekommt, da diese in der Regel die Elternzeit übernimmt“, betont der Finanzfachwirt.
Rente: Das gilt es beim Ausfüllen zu beachten!
„Wer sich nicht mehr sicher ist, ob man den Antrag damals gestellt hat, sollte am besten bei der Rentenversicherung anrufen und nach einer Übersicht über die Zeiten, die angerechnet wurden, fragen“, rät Neumann. Wenn dort die Kindererziehungszeit nicht festgehalten wurde, lohnt es sich laut dem Finanzexperten den Antrag zu stellen. Laut DRV gibt es einiges vor dem Ausfüllen zu beachten. Hier eine Übersicht:
- Versicherungsnummer: Diese findest du zum Beispiel auf der Renteninformation, Gehaltsabrechnung oder dem Sozialversicherungsausweis
- Bei Antragstellung durch eine dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
- Angaben zu den Kindern und Geburtsnachweise
- Angaben zur Erziehung
- Angaben zum anderen Elternteil
- Falls Sie im Ausland beschäftigt waren: Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (Ausländische Versicherungsnummer und -verlauf, Arbeitsbücher etc.)
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„Das kann auch jeder machen. Auch zum Beispiel jemand, der 65 Jahre alt ist und jetzt in Rente gehen möchte“, betont Neumann. Aber: In jedem Fall müsse es vor dem Renteneintritt passieren.