Energiekrise und Inflation haben Deutschland fest im Griff. Viele Familien haben Sorge, die Kosten zukünftig nicht mehr tragen zu können. Da kommt natürlich jede Hilfe recht. Doch von einer wissen offenbar viele nicht. Stichwort: Kinderzuschlag.
Dabei kann es der Kinderzuschlag unter bestimmten Bedingungen sogar möglich machen, das Kindergeld zu verdoppeln.
Kinderzuschlag: So viel Geld gibt es
Wer aktuell einen Kinderzuschlag bezieht, kann bis zu 229 Euro pro Kind im Monat bekommen – zusätzlich zum Kindergeld. Ab 1. Januar 2023 lohnt es sich dann noch mehr. Denn dann steigt der Satz auf bis zu 250 Euro pro Kind. Damit könnten Familien das Kindergeld sozusagen verdoppeln.
Doch wer kann eigentlich einen Kinderzuschlag beantragen? Die Möglichkeit richtet sich an die Familien, bei denen das Einkommen der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten nicht ausreicht, um die ganze Familie zu versorgen.
So bekommst du Kinderzuschlag
Die Bundesagentur für Arbeit gibt genaue Kriterien vor, wann Familien den Kinderzuschlag beziehen können:
- Das Kind muss in demselben Haushalt leben
- es muss unter 25 Jahre alt sein
- das Kind darf nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein
- die Familie bezieht bereits Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für das Kind
- Das Bruttoeinkommen der Familie muss bei Paaren mindestens 900 Euro betragen, bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro ; es gibt auch eine Höchstgrenze an Einkommen
- mehr Angaben zu den Kriterien findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit (hier entlang)
Deine Familie erfüllt alle Kriterien und du willst Kinderzuschlag beantragen? Dann musst du einen gesonderten Antrag bei der Familienkasse stellen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bekommst du den Zuschlag erst einmal für sechs Monate. Danach müsste er neu beantragt werden.
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Wie hoch der Zuschlag ist, wird individuell geprüft. Maximal kannst du ab 1. Januar 2023 pro Kind 250 Euro bekommen. Gibt es das zusätzlich zum Kindergeld, könntest du es somit verdoppeln.