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Sparkasse, Postbank und Co.: Sparer kriegen Geld zurück! DIESE Gebühren sind nicht rechtens

Sparkasse, Postbank und Co.: Kunden können ihr Geld zurückbekommen. Denn bestimmte erhobene Gebühren sind nicht rechtens.

sparkasse: Logo der Bank
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

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Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Kunden der Sparkasse, Postbank oder einem anderen Kreditinstitut sollten jetzt besonders aufpassen. Denn mitunter könnten sie von den Banken Geld zurückbekommen.

Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, haben Sparkasse, Postbank und Co. Gebühren von ihren Kunden erhoben, die nicht rechtens sind. Die Unternehmen sollen das fälschlicherweise eingenomme Geld jetzt an die Sparer zurückzahlen.

Sparkasse, Postbank und Co: Geld zurück für SIE

Bausparerinnen und Bausparer können auf eine Rückzahlung zu Unrecht kassierter Gebühren hoffen. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe entschieden am Dienstag, dass ein pauschales Jahresentgelt in der Sparphase die Bausparer unangemessen benachteiligt. In einem von Verbraucherschützern angestrengten Musterverfahren erklärten sie eine entsprechende Klausel der BHW Bausparkasse für unwirksam. Ähnliche Gebühren gibt es bei vielen anderen Bausparkassen. (Az. XI ZR 551/21)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der die BHW verklagt hatte, forderte alle betroffenen Bausparkassen auf, „zu Unrecht vereinnahmte Entgelte von sich aus zurückzuzahlen“. Von den Interessensvertretungen der Branche hieß es dagegen, die Klauseln seien nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar. Eine Einschätzung sei erst möglich, wenn das Urteil schriftlich vorliege.

Bausparer können Geld zurückbekommen

Jährliche Kontogebühren in der Darlehensphase hatte der BGH schon vor einigen Jahren unter die Lupe genommen – und 2017 für unzulässig erklärt. Zur Sparphase gab es bisher kein höchstrichterliches Urteil.

In den BHW-Bausparbedingungen war vorgesehen, dass in dieser Zeit „für jedes Konto des Bausparers“ ein Jahresentgelt von zwölf Euro fällig wird. Nach Informationen aus Branchenkreisen sind ähnliche Gebühren weit verbreitet und liegen bei 9 bis 24 Euro im Jahr. Sie können auch Kontogebühr oder Servicepauschale heißen.

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Die Stiftung Warentest empfahl Bausparern, ihre Bausparkasse schriftlich zur Erstattung bereits abgebuchter Gebühren aufzufordern. Bleibe das erfolglos, solle man den zuständigen Ombudsmann einschalten, um die Verjährung zu stoppen.


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Allerdings dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass die Bausparkassen die entgangenen Erträge mittelfristig an anderer Stelle einkalkulieren. Richter Grüneberg verwies in der Verhandlung selbst auf die Möglichkeit, die Verwaltungskosten über die Zinsgestaltung zu erwirtschaften. BHW-Anwalt Thomas Winter hatte allerdings angemerkt, dass es dafür in den langen Jahren extremer Niedrigzinsen gar keinen Spielraum gegeben habe. Außerdem würden Verträge mit großem und kleinem Volumen dadurch unterschiedlich belastet. (dpa)