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Karl Lauterbach pro Cannabis: „Kauf, Nutzung, Besitz, Eigenanbau“

Die Ampel-Regierung plant in Deutschland Cannabis zu legalisieren. Karl Lauterbach hat konkrete Vorstellungen. Sieht das Kabinett das genauso?

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In Kanada und in einzelnen US-Bundesstaaten wie Kalifornien ist Cannabis bereits legal. In Deutschland plant das die Ampel-Regierung. Erste Eckpunkt wie der Kauf und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie ein begrenzter Eigenanbau sind schon bekannt.

Die von Gesundheitsminister, Karl Lauterbach (SPD), genannten Eckpunkte wurden dem Bundeskabinett vorgelegt. „Ich möchte mit offenen Karten klare Verhältnisse schaffen“, betonte Lauterbach in der Pressekonferenz am Mittwoch Mittag (26. Oktober). So solle es bei der kontrollierten Legalisierung vor allem um die Bekämpfung von Kriminalität und der Bekämpfung von Sucht von Jugendlichen gehen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (26. Oktober) über die Vorschläge Lauterbachs zur Legalisierung von Cannabis abgestimmt. Das sind die Ergebnisse.

Laut Lauterbach handelt es sich nicht um eine Komplett-Legalisierung, sondern für Personen ab 18 Jahren um „Kauf, Nutzung, Besitz, Eigenanbau innerhalb der Grenzen.“

Der Gesundheitsminister sieht die Legalisierung von Cannabis durch verschiedene Eckpunkte geregelt. Der Erwerb und der Besitz „bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum werden straffrei“ behandelt – so sieht es das geplante Gesetz vor. Auch der private Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt. 

So soll es erlaubt sein für den eigenen Konsum bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen anzubauen. Anders als bei Kauf oder Besitz könne die Höchstmenge von bis zu 30 Gramm dabei nicht begrenzt werden. Diese haben meist einen höheren Ertrag. Karl Lauterbach spricht von „unterschiedlichen Tatbeständen“.

„Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen“, heißt es in den Eckpunkten weiter. Auch ist ein Verkauf ab 18 Jahren in „lizenzierten Fachgeschäften“ vorgesehen.

Die Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung von Karl Lauterbach wurden am Mittwoch (26. Oktober) vom Bundeskabinett gebilligt. Für Menschen ab 21 Jahren soll es keine Obergrenze für den THC-Gehalt geben. Für die Abgabe an jüngere Erwachsene wird eine solche Maßnahme erst noch geprüft.

Das Ziel der kontrollierten Legalisierung von Cannabis sei laut Lauterbach keine Ausweitung des Cannabis Konsums. Sondern: „Eine Entkriminalisierung, ein besserer Jugendschutz, ein besserer Gesundheitsschutz und allgemein eine Begrenzung des Konsums“, betonte der Gesundheitsminister.

Cannabis-Legalisierung: Die wichtigsten Antworten im Überblick

Was ist Cannabis?

  • Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das weltweit am weitesten verbreitete Suchtmittel
  • Pflanze gehört zur Gattung der Hanfgewächse
  • Inhaltsstoffe haben eine Vielzahl von Wirkungen: unter anderem Rauscherzeugung (euphorisierend) und Heilmittel (schmerzlindernd, entzündungshemmend)
  • Pflanze enthält über 80 verschiedene Cannabinoide: THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) sind die bekanntesten

Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

Ist Cannabis gefährlich?

Akute FolgenLangfristige Folgen
Störungen von Aufmerksamkeitsprozessen Erhöhtes Krebsrisiko (vor allem in den Atemwegen)
Lern- und Gedächtnisdefizite Erhöhtes Risiko für die Entwicklung depressiver Störungen (vor allem für weibliche Konsumenten)
Kognition: verlangsamte Reaktionszeiten Abhängigkeit: erhöht auch die Wahrscheinlichkeit eines späteren Konsums anderer Drogen
Verhalten: riskantere Entscheidungsfindung
Effekte auf Puls und Blutdruck bei Menschen mit Vorschädigungen im Bereich Herz/Kreislauf möglich
Psychotische Episoden
Angststörungen

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Lauterbach betonte aber gerade, dass der „Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert wird, indem wir legalisieren.“

Was soll zukünftig legal sein?

  • Erwerb und Besitz einer Cannabis-Höchstmenge von bis zu 30 Gramm
  • Der Eigenkonsum bis zu dieser Menge an Genusscannabis soll künftig straffrei sein
  • Der Kauf soll in lizenzierten Geschäften für Menschen ab 18 Jahren möglich sein
  • In begrenztem Umfang soll ein Eigenanbau der Cannabis-Pflanzen erlaubt sein: bis zu drei weiblichen Pflanzen
  • Für die Abgabe an Menschen ab 21 Jahren soll es keine Obergrenze für den THC-Gehalt geben

Der Gesundheitsminister setzt mit seinen Eckpunkten ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um. Diese sollen nun laut Lauterbach mit „der EU-Kommission abgeklopft“ werden, sodass danach ein Gesetz folgen kann. Ob es eine Cannabis-Steuer geben soll, wird noch verhandelt. Der Gesundheitsminister könne sich das aber gut vorstellen. „Wir wollen die Produkte aber nicht teurer machen, sondern einen Teil der Steuermittel für Jugendschutz und Aufklärung verwenden“, betonte Lauterbach.

Eines steht für den Gesundheitsminister jetzt schon fest: „Es ist das legalste Cannabis-Gesetz und könnte ein Modell für Europa sein.“ Eine „Hängepartie“ halte er für ausgeschlossen.