Dieses illegale Autorennen kostete ein Menschenleben! Jetzt müssen sich der 21-jährige Mykhailo K. und der 38-jährige Ion H. dafür vor dem Landgericht Bochumer verantworten.
Prozessauftakt am Donnerstag (20. Oktober) in Bochum: Mykhailo K. und Ion H. sollen sich im Mai 2022 ein illegales Straßenrennen geliefert haben. Beide standen zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Bochum: Beifahrer stirbt noch an Unfallstelle
Die beiden Raser fuhren mit einem irren Tempo vom Werner Hellweg kommend auf der Industriestraße in Richtung Ümminger See. Dabei ignorierten sie eiskalt eine rote Ampel. Dann verlor der 21-jährige Hauptangeklagte K. die Kontrolle über seinen Audi A6, fuhr über eine Verkehrsinsel, rammte ein Schild und krachte in einen rechts geparkten Sattelzug. Der Lkw-Fahrer schlief in der Kabine. Der 26-jährige Beifahrer von Raser Mykhailo K. aber ist noch am Unfallort gestorben, hatte keine Chance.
Um nicht aufzufliegen, schraubte der leicht verletzte K. die Kennzeichen von seinem Auto ab – und flüchtete. Kurze Zeit später wurde er gefasst. Jetzt sitzt er in U-Haft. Die Vorwürfe in der Anklageschrift: Verbotenes Autorennen mit Todesfolge, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und fahrlässige Tötung.
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Bochum: Angeklagte schweigen
Beim Prozessauftakt wollte sich der 21-Jährige zu den Vorwürfen noch nicht äußern. „Mein Mandant ist völlig fertig“, sagte sein Verteidiger gegenüber dem Richter. Und auch der Mitangeklagte Ion H. äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
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Auch die Verlobte (16) von Mykhailo K. wurde als Zeugin geladen, schwieg aber ebenfalls zunächst. Sie soll der Angeklagte nach der Tat angerufen haben – genauso wie seinen Vater. Sichtlich mitgenommen von den Vorwürfen gegen seinen Sohn, weinte dieser in einer Verhandlungspause. Der 44-Jährige ist Priester in der Ukraine – dem Land, aus dem der Hauptangeklagte ursprünglich stammt.
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Mykhailo K. ist seit 2019 in Deutschland, arbeitete für ein Unternehmen in Bochum. Ebenso Ion H. und der getötete Beifahrer. Alle drei wohnten in einem Wohnheim, das der Firma gehört. Ob Mykhailo K. und Ion H. je wieder dorthin zurückkehren, ist fraglich. Zunächst müssen die zwei ihren Prozess abwarten. Weitere Verhandlungstage sind angesetzt. (mit mg)