Veröffentlicht inEssen

Zechen-Foto auf Armutsbericht – Zollverein prüft Rechtslage

Zechen-Foto auf Armutsbericht – Zollverein prüft Rechtslage

Zeche Zollverein, Essen.jpg
Foto: waz
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat für seinen Armutsbericht ein Foto der Zeche Zollverein als Symbol für Verarmung benutzt. Die Stiftung Zollverein, die die Markenschutzrechte hat, will das nicht auf sich sitzen lassen und kündigt an: Man werde sich rechtliche Schritte vorbehalten.

Essen. 

Auf der Homepage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit Sitz in Berlin heißt es: „Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“

Stimmt, Wohlfahrtsverband, das merkt man ein bisschen, zumindest hier im Ruhrgebiet und in Essen. Der Verband hat für seinen deutschlandweiten Armutsbericht ein Foto der Zeche Zollverein als Symbol für Verarmung benutzt.

Nicht nur beim Regionalverband (RVR) und der regionalen Wirtschaftsförderung war man einigermaßen empört; auch die Stiftung Zollverein ist, wie zu erwarten war, wenig erfreut: „Wir werden das nicht auf uns sitzen lassen und behalten uns rechtliche Schritte vor“, erklärt Delia Bösch, die Sprecherin der Stiftung Zollverein. „Uns stört erheblich, dass das Fördergerüst und der Zollverein-Schriftzug in einen Negativ-Kontext gebracht werden, der so nicht haltbar ist.“

Symbol für das ganze Ruhrgebiet wird verunglimpft

Ganz abgesehen davon, dass es inhaltlich reichlich daneben ist, ausgerechnet den Leuchtturm Zollverein, der erwiesenermaßen eine gewisse Strahlkraft fürs ganze Revier besitzt, als Symbol für Verarmung zu verunglimpfen – die Frage ist jetzt auch, ob der Paritätische Wohlfahrtsverband Markenschutzrechte missachtet hat.

Denn Zollverein ist eine geschützte Marke, schon seit dem Jahr 2002, das Logo mit dem stilisierten Fördergerüst und der Schriftzug sind urheberrechtlich geschützt.

Das wurde kurz vor dem Beginn des Kulturhauptstadtjahres einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, und prompt wurde das vielerorts missverstanden: Viele dachten plötzlich, man müsse jetzt bezahlen, wenn man für sein privates Fotoalbum das Fördergerüst knipst. Fotografierverbot auf dem Weltkulturerbe – das wäre ja was gewesen im Kulturhauptstadtjahr und danach! Bloß: Stimmte nie, wird nie stimmen.

Privat darf jeder die Zeche Zollverein fotografieren

„Privat darf hier jeder fotografieren, wie er möchte“, betont Delia Bösch. Anders ist es, wenn der Doppelbock herhalten soll als Kulisse für Werbe-Aufnahmen; dann wird eine Nutzungsgebühr fällig. Regelmäßig konsultiert die Stiftung eine Fachanwältin für Markenschutz, denn jeder Fall muss einzeln entschieden werden. Und: Ein Foto vom Fördergerüst darf nicht für jeden beliebigen Zweck benutzt werden.

Da war zum Beispiel mal eine berühmte Institution im Ruhrgebiet, die druckte Papiertüten mit dem Doppelbock drauf, für eigene Werbezwecke: „Das war nicht mit uns abgestimmt, da haben wir dann Gespräche geführt“, erinnert sich Delia Bösch, die Papiertüten wurden fortan nicht mehr benutzt.

Und der Wohlfahrtsverband – durfte der für eigene Zwecke ein Zollverein-Foto benutzen? Immerhin habe der Verband das Bild regulär aus einer Datenbank gekauft, heißt es. Ob man trotzdem damit eine eigene Broschüre gestalten durfte – diese Frage wird jetzt zu klären sein.