Wie viel Geld in Kultureinrichtungen fließt, wann die Hauptschulen auslaufen, wie hoch Gewerbesteuern und Kindergartengebühren sind – über viele wichtige Bereiche des Lebens, Wohnens und Arbeitens in Oberhausen entscheidet der Rat der Stadt. Er ist das oberste Organ dieser Kommune.
Einmalig für sechs Jahre gewählt
Am 25. Mai nun wird der Rat bei den Kommunalwahlen gewählt – allerdings nicht wie bisher für eine fünfjährige Amtszeit, sondern einmalig sogar für sechs Jahre. Erst 2020 stehen also die nächsten Ratswahlen an, ab dann gemeinsam mit der Oberbürgermeisterwahl.
Was aber ist der Rat? Er ist kein klassisches Parlament wie man das etwa vom Landes- oder Bundestag kennt, sondern ein Verwaltungsorgan. Der Rat hat zwei zentrale Aufgaben. Erstens erlässt er das Ortsrecht, sozusagen „Gesetze“, die nur für Oberhausen gelten. Beispiele sind die Haushaltssatzung, aber auch die Gebührensatzung sowie Bebauungspläne.
Seine zweite Aufgabe ist es, die Arbeit der Verwaltung und der Stadtspitze zu kontrollieren – in dem aus seinen Reihen Anfragen und Prüfaufträge gestellt werden. Mitglieder des Rates haben dazu das Recht, Akten einzusehen und Auskunft von der Verwaltung zu erhalten. Kurzum: Der Rat hat in fast allen städtischen Angelegenheiten das letzte Wort.
Bei so klammen Kassen, wie sie Oberhausen hat, sind diese politischen Entscheidungen allerdings immer ein Abwägen oder ein Setzen von Prioritäten: Was drängt mehr – ein Denkmal herzurichten oder ein Jugendzentrum zu sanieren?
Damit der Rat seine Entscheidungen treffen kann, hat die Verwaltung die Pflicht, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Das heißt, sie muss Informationen bereitstellen, Lösungen vorschlagen – und auch die Kosten offenlegen.
Der Rat tagte in der Vergangenheit acht Mal im Jahr im Oberhausener Rathaus an der Schwartzstraße. Den Vorsitz hat dabei Oberbürgermeister Klaus Wehling. Sein Amt allerdings, das des Stadtoberhauptes und Verwaltungschefs, steht erst nächstes Jahr wieder zur Wahl.
Weichenstellung in Fachausschüssen
Die meisten Entscheidungen trifft der Rat mit einer einfachen Mehrheit. In Oberhausen reichen dazu die rot-grünen Stimmen, häufiger auch mit Unterstützung der Liberalen.
Bei Uneinigkeit wird zwar im Rat gestritten – zuletzt etwa beim Ankauf von Schrottimmobilien durch die Stadttochter OGM – doch die politischen Weichenstellungen finden bereits in den Fachausschüssen statt. Vorentscheidungen werden deutlich früher getroffen – in den Ratsfraktionen, aber auch in informellen Kreisen.
Es gibt verschiedene Wege, wie ein Thema zum Gegenstand kommunalpolitischer Entscheidungen werden kann. Die Initiative kann vom Rat der Stadt ausgehen, vom Oberbürgermeister, von den Fraktionen – oder ein Thema wird durch die Bürger auf die Agenda gesetzt. In den Vorgesprächen der Fraktionen wird dann die Angelegenheit diskutiert, durchaus auch mit Hilfe der jeweiligen Fachleute aus der Verwaltung. In den Ausschüssen und in der Ratssitzung wird dann debattiert und abgestimmt. Wird ein Vorschlag angenommen, ist es Aufgabe der Stadtverwaltung, ihn umsetzen.
Wie im Bundestag können Bürger bei den Ratssitzungen als Zuhörer dabei sein. Dafür müssen sie sich in Oberhausen anmelden, da die Zuschauertribüne im Ratssaal über eine begrenzte Anzahl von Plätzen verfügt. Trotzdem müssen die Bürger Rats-Entscheidungen nicht hinnehmen. Jede Ratssitzung hat als ersten Tagesordnungspunkt eine Aktuelle Stunde. Bis zu vier Tage vorher können Bürger Themen einreichen. Darüber hinaus können Bürger Eingaben machen, also Anregungen geben oder sich beschweren.
Als schärfste Waffe verfügen sie über die Möglichkeit des Bürgerbegehrens – wenn sie genug Unterschriften haben, können sie eine Entscheidung des Rates erzwingen. 2006/07 etwa gab es ein Bürgerbegehren gegen die Schließung dreier Hallenbäder.