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Bundesregierung schließt Verbot von „Die Rechte“ nicht aus

Bundesregierung schließt Verbot von „Die Rechte“ nicht aus

„Die Rechte“ gilt als Sammelbecken für verbotene Nazi-Kameradschaften. Die Bundesregierung zieht ein Verbot in Erwägung. Aber das ist schwierig.

Dortmund/Berlin. 

Die Bundesregierung schließt ein Verbot der Partei „Die Rechte“ nicht aus. Sie werde „kontinuierlich“ und „intensiv“ auch im Hinblick „auf eine Relevanz für ein mögliches Verbot“ beobachtet und analysiert, wie das Innenministerium in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag erklärte. „Hoffentlich dauert diese Prüfung nicht zu lang“, sagte die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke gestern unserer Zeitung. Die Rechte sei eine „offen faschistische“ Gruppe. Dafür dürfe in Dortmund „kein Platz“ sein, erklärte Jelpke.

Die Regierung ließ allerdings offen, ob sie nicht erst den Ausgang des Verbotsverfahrens gegen die NPD abwarten will. In ihrer Antwort, die dieser Zeitung vorliegt, bestätigt die Bundesregierung anhand von Beispielen, dass „die Rechte“ ein Auffangbecken für verbotene Nazi-Kameradschaften ist. Jelpke kritisierte, es dürfe nicht sein, dass diese „unter dem Schutz des Parteienprivilegs ihre menschenverachtende Hetze weiterverbreiten können“.

Anfrage der Linken im Bundestag

Die Partei ist vor allem in Nordrhein-Westfalen aktiv und hat jeweils einen Sitz in den Stadträten in Dortmund und Hamm. Im sächsischen Bautzen trat eine Abgeordnete der NPD der „Rechten“ bei. Die Bundesregierung stuft die Partei im Verfassungsschutzbericht als „rechtsextremistisch“ ein. Aktuell stagnierten aber die Aktivitäten und Zahl der(rund 500) Mitglieder.

Die Partei trete mit eigenen Internet-Seiten auf, sei bei Facebook und Twitter präsent. Über solche Foren habe sie zur Teilnahme an den „Pegida“-Protesten und an den Demonstrationen „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) aufgerufen. Es lägen aber keine Erkenntnisse vor, dass „Pegida“ oder „HoGeSa“ von ihr maßgeblich bestimmt oder gesteuert würden, so die Bundesregierung.