Düsseldorf.
NRW prüft die Ausweitung von Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften. Die Bundesländer wollen auf der Verkehrsministerkonferenz diese Woche über eine generelle Tempo-30-Vorschrift vor Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen und Krankenhäusern entscheiden. Ein weitergehender Vorstoß, auch auf Durchgangsstraßen mit hoher Lärmbelästigung Tempo 30 festzusetzen, wurde von Bayern bereits abgelehnt. Die NRW-Landesregierung befindet sich „noch in der Abstimmung“.
Die Verkehrsministerkonferenz am 16./17. April in Rostock berät über die Änderung der Straßenverkehrsordnung. Aktuell ist Tempo 50 die Regel und Tempo 30 die Ausnahme. Künftig könnte nur noch in Ausnahmefällen in Städten Tempo 50 erlaubt sein. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte davor, den Durchgangsverkehr unnötig auszubremsen und stark befahrene Straßen zu „verstopfen“. Niedersachsen und Schleswig-Holstein machen aber Druck auf den Bund. Sie wollen Tempo 30 als Regelfall.