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NRW leitet Integrationsgelder des Bundes nicht an Kommunen

NRW leitet Integrationsgelder des Bundes nicht an Kommunen

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Foto: Julian Stratenschulte/DPA
Land verbucht die 434 Millionen Euro unter „verbesserte Steuereinnahmen“ im Haushalt. Die Städte in NRW fordern indes einen großen Teil des Geldes ein

Düsseldorf. 

Die Landesregierung will die Integrationspauschale des Bundes offenbar nicht an die Kommunen weiterleiten. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat die aus Berlin für die Flüchtlingsarbeit zugesagten jährlich 434 Millionen Euro in einer Kabinettspressekonferenz am vergangenen Dienstag sogar fälschlicherweise als „verbesserte Steuereinnahmen“ für den Landeshaushalt deklariert.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte auf Anfrage, das Land sei bei den Kommunen mit 2,8 Milliarden Euro für die Integrationsarbeit bereits deutlich in Vorleistung getreten. Man habe Städte und Gemeinden also schon frühzeitig und weit besser bedacht als es der Bundeszuschuss zugelassen hätte. Deshalb solle die Integrationspauschale aus Berlin in Höhe von 434 Millionen Euro als Kompensation im Landeshaushalt verbleiben.

Das Finanzministerium räumte ein, dass die Bezeichnung „verbesserte Steuereinnahmen“ nicht korrekt gewesen sei. Es handele sich vielmehr um die Integrationspauschale aus Berlin als „verbesserte Einnahme“ des Landes.

Brandbrief ans Land: Mehr Hilfe für Kommunen, die Integrationsaufgaben leisten

Das Kabinett hatte am Dienstag in einer Ergänzung zum Haushaltsentwurf 2017 weitere Mehrausgaben von 446 Millionen Euro angekündigt. Finanzminister Walter-Borjans hatte dabei den Eindruck vermittelt, die Zusatzausgaben seien durch die Erwartung nochmals besserer Steuereinnahmen möglich geworden.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten die Landesregierung in ei­nem gemeinsamen Brandbrief aufgefordert, „einen großen Teil“ der Bundespauschale zur Flüchtlingsintegration auch an die Städte und Gemeinden durchzuleiten. Denn bei den Kommunen entstünden erhebliche Mehrkosten durch Kinderbetreuung, Wohnungsbau, Schulumbauten, Psychologen, Dolmetscher oder den gestiegenen Aufwand in der Verwaltung. Diese seien allesamt durch die bisherigen Erstattungsbeträge pro Flüchtling durch das Land unzureichend abgegolten.

Um seinen Standpunkt zu untermauern, verwies der Städtetag NRW auf Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo die Bundesmittel zumindest zwischen Land und Kommunen aufgeteilt würden. Zuletzt hatte unter anderem Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) kritisiert, das Land verwendet die Integrationspauschale „zur Entlastung des eigenen Haushaltes“.