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Mitarbeiter ziehen gegen Maschinenbauer Eickhoff vor Gericht

Mitarbeiter ziehen gegen Maschinenbauer Eickhoff vor Gericht

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Foto: WAZ FotoPool / Ingo Otto
16 gekündigte Beschäftigte klagen gegen den Maschinenbauer Eickhoff. Vor dem Arbeitsgericht wird erst die Chance auf einen Vergleich ausgelotet.

Bochum. 

Vor dem Arbeitsgericht entschieden werden muss der Streit zwischen der Eickhoff-Gruppe und 16 Beschäftigten, die der Maschinenbauer im vergangenen November erst frei gestellt und später dann „verhaltensbedingt“, wie es hieß, gekündigt hat. Gestern kam es zu Güteterminen vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts. Zwei Beschäftigte lehnten dabei eine Einigung mit dem Unternehmen ab, ein Vergleichsversuch scheiterte an unterschiedlichen finanziellen Vorstellungen der beiden Parteien.

Eine Abfindung in Höhe von 45.000 Euro forderte DGB-Rechtsschutz-Juristin Karin Hauel für ihren Mandanten. Das sei zu hoch für einen Beschäftigten, der dem Unternehmen keine sieben Jahre angehört habe, so Rechtsanwalt Knut Müller (München). Eickhoff sei bereit, 25.000 Euro zu bezahlen. In allen drei Fällen kommt es nun zu einem Kammertermin. In einem weiteren Fall einigten sich beiden Seiten auf einen Vergleich.

Das sei ohnehin grundsätzlich das Ziel in allen strittigen Fällen, so Eickhoff-Geschäftsführer Rainer Lohmann. „Es war nicht unsere Absicht, dorthin zu kommen“, sagt er zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen.

„Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen“

Noch heute sind die Mitarbeiter, die in den Sparten Maschinenfabrik, Antriebstechnik und Bergbautechnik tätig waren, verwundert über ihre Kündigung. Das Unternehmen hatte sich vor allem wegen des rückläufigen Geschäfts in der Bergbausparte zunächst von 100 Beschäftigten im Rahmen eines freiwilligen Ausstiegsprogramms getrennt, weitere 40 sollten Aufhebungsverträge unterschrieben oder in eine Transfergesellschaft wechseln; dazu entschlossen sich 24. Die anderen klagten.

„Wir haben uns nichts zu Schulden kommen lassen“, sagten einige gegenüber der WAZ. Sie seien geschockt gewesen und fühlten sich nach wie vor schlecht. Lediglich ein Beschäftigter habe in der Vergangenheit eine Abmahnung erhalten. Genaue Gründe für die Kündigungen wurden gestern vor Gericht nicht genannt. Das Unternehmen muss sie nun vor dem Kammertermin schriftlich ausführen. Dass Eickhoff zuvor den Kündigungsschreiben nicht den schriftlichen Widerruf des Betriebsrats beigefügt hatte, quittierte Arbeitsrichter Dieter Vermaasen mit den Worten, schon allein aus diesem Grund bewege sich die Beklagte „auf dünnem Eis“. Weitere Gütetermine sind am kommenden Freitag und am 13. März angesetzt.