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Kontroverse um Blockade bei Dortmunder Nazi-Demo

Kontroverse um Blockade bei Nazi-Demo

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Foto: privat

Dortmund. 

Sich häufende Anschläge von Nazis sowie eine kontroverse Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Sitzblockaden prägen die Tage vor dem Antikriegstag, den die Nazis für ihre menschenverachtenden Ansichten erneut missbrauchen wollen. Derweil wird die Zahl derer, die sich den Blockadeaufrufen des Naziaufmarsches am 3. September anschließen, immer größer.

In der Nacht zu gestern hat es einen Anschlag auf das Haus von Horst Kort Wittenberg, Sprecher der Vertrauensleute bei der Stadt, gegeben. Sein Haus in Schüren wurde mit Hakenkreuzen beschmiert. Der Anschlag ist wohl als Einschüchterungsversuch zu sehen. Doch stehen die Gewerkschaften jetzt noch enger zusammen. Mit Empörung reagierte OB Sierau auf den feigen Nazi-Anschlag: „Dieser erneute Übergriff passt in die Ereignisse der letzten Tage und macht die Gewaltbereitschaft, aber auch die Geist- und Hilfslosigkeit der rechtsradikalen Gesinnungskriminellen deutlich.“ Die Konsequenz könne nur sein, sich mit noch mehr Entschiedenheit gegen den rechten Terror in der Stadt zu stemmen.

„Diese Tatsache sollte uns alle aufschrecken lassen und zum gemeinsamen Handeln anspornen“, so Uli Dettmer, stv. Verdi-Landesvorsitzender. Er ruft zur Teilnahme am Friedensfestival vom 29. August bis zum 3. September auf.

Polizei klebt Plakate

Unter dem Motto „Demonstrieren, aber richtig“ hat die Polizei auch in diesem Jahr rund 500 Schüler über die friedliche Ausübung des Demonstrationsrechtes informiert. „Große Sorgen bereiten der Dortmunder Polizei die zahlreichen Aufrufe zu Blockaden des Aufmarsches der rechtsgerichteten Demonstrationen am ersten Septemberwochenende“, so Polizeisprecher Wolfgang Wieland. Bürger mit redlichen Absichten könnten in falscher Einschätzung der Rechtslage veranlasst werden, sich den Rechtsextremisten in den Weg zu stellen. „Sie zwingen damit die Polizei zu Maßnahmen, die sie von Gesetz wegen treffen muss.“ Die Polizei verweist in diesem Zusammenhang auf den § 21 Versammlungsgesetz. Aus diesem Grund weise die Polizei nochmals darauf hin, „dass das Blockieren einer bestätigten Versammlung regelmäßig eine grobe Störung und damit eine Straftat und nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt!“

Keine aktuelle Klärung der Rechtsfrage

Ganz so eindeutig ist die Rechtslage für die Staatsanwaltschaft in Dortmund jedoch nicht. Wie Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel erklärte, befinde man sich in einer Grauzone. Nach neuer Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht stelle eine friedliche Sitzblockade keine Nötigung mehr dar. Und damit gehe davon auch keine Gewalt aus. Man habe sich im Vorfeld der Demonstration erkundigt. „Doch gibt es keine aktuelle Klärung dieser Rechtsfrage“, sagte Dr. Ina Holznagel. Auch in Dresden, wo ein Naziaufmarsch erfolgreich blockiert worden war, sei diese Frage nicht geklärt worden. Man müsse jeden einzelnen Fall von der jeweiligen Situation abhängig machen. Das Bündnis „Dortmund stellt sich quer“ richtet den Blick in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig (AZ 5 A 685/05) und das Bundesverfassungsgerichtes vom 7. März 2011 „1 BvR 388/05“.

„Was die Dresdener können, können die Dortmunder auch“, betont Gesine Lötzsch, Vorsitzende der Partei Die Linke. Sie ruft zur Blockade des Naziaufmarsches auf und wird am 3. September nach Dortmund kommen. Das „Bündnis Dortmund gegen Rechts“ hat sich auch dem Blockade-Aufruf von „Dortmund stellt sich quer“ als einer Form des konsequenten und gewaltfreien Widerstandes angeschlossen. „Wir begrüßen es sehr, dass der Blockadegedanke in diesem Jahr von mehr Gruppen und Organisationen als bisher geteilt wird“, so Sprecherin Ula Richter.