Seit Edward Snowden (39) der Presse im Jahr 2013 unzählige geheime Dokumente zugespielt und damit einen NSA-Skandal ausgelöst hat, droht die USA dem Ex-Geheimdienstmitarbeiter mit einer hohen Strafe.
Nachdem Snowden nach Russland geflüchtet ist, hat ihm Wladimir Putin (69) nun die russische Staatsbürgerschaft verliehen. Muss der Whistleblower deshalb im Rahmen der Teilmobilisierung jetzt an die Front?
Putin verleiht Snwoden russische Staatsbürgerschaft
Man rieb sich die Augen, als der Name Snowden plötzlich in einer Liste auftauchte, die auf der Website der russischen Regierung veröffentlicht wurde. Der ehemalige NSA-Mitarbeiters war dort neben zahlreichen anderen als neuer russischer Staatsbürger aufgeführt.
Dabei lag dieser Schritt gar nicht so fern, schließlich hält sich Snwoden seit 2013 in Russland auf. Ein Stein musste jedoch noch aus dem Weg geräumt werden. Bis zuletzt war in Russland eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt, auf der Snowden jedoch bestand. Neben der russischen Staatsbürgerschaft wollte er die US-Staatsbürgerschaft behalten. Als dies gelockert und möglich gemacht wurde, war der Weg frei. 2020 hatte sich Snwoden dann um die russische Staatsbürgerschaft beworben.
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Muss Snwoden nach Putins Teilmobilisierung an die Front
Nun, da Snowden die russischen Staatsbürgerschaft in der Tasche hat, teilt sein Anwalt, Anatoli Kutscherena, gegenüber der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Ria Novosti mit, dass auch Snowdens Ehefrau Lindsay Mills nun offiziell Russin werden möchte. Die Tochter des Paares habe bereits einen russischen Pass, da sie in Russland geboren wurde.
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Nach der Teilmobilisierung, die Putin letzte Woche ausgerufen hat, stellt sich nun die Frage, ob Snowden als neuer russischer Staatsbürger auch an die Front muss. Sein Anwalt teilte mit, dass dem nicht so sei. Snowden falle nicht in die Kategorie der Bürger, die einberufen werden, da er keine Erfahrung in der russischen Armee habe. (jfo)