Steigende Regelsätze, höhere Freibeträge und bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten – das alles soll das neue Bürgergeld ab Januar 2023 bieten. Die Nachfolge von Hartz 4 wurde am Mittwoch (14.09.) im Kabinett beschlossen.
Hubertus Heil, Bundminister für Arbeit und Soziales, sagt über das Bürgergeld-Gesetz: „Mit der Einführung des Bürgergelds setzen wir hier ein starkes Signal für Sicherheit und mehr Respekt.“ Laut „Pioneer“ ist es die „größte Sozialreform seit Langem“, die allerdings einen „wackligen Start“ vor sich hat.
Bürgergeld: Bleibt Hartz 4 doch erst noch?
Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervorgeht, soll der Gesetzentwurf „bis Jahresende verkündet werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten“. Außerdem können einzelne Regelungen auch später folgen.
Bürgergeld – Die Neuheiten im Überblick:
- Höherer Regelsatz: 502 Euro (alleinstehender Erwachsener)
- Belohnung für Weiterbildungen
- Zuverdienstmöglichkeiten verbessert
- Sechs Monate keine Sanktionen
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Das Bundeskabinett hat zwar jetzt das Bürgergeld und damit die Pläne von Hubertus Heil auf den Weg gebracht, doch Pascal Kober, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, sagt gegenüber „Pioneer“: „Der Zeitplan ist sehr ambitioniert. Wir müssen die Bedenken ernstnehmen.“
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Bürgergeld oder Hartz 4? Bundesagentur für Arbeit zweifelt an pünktlichem Start
Bedenken kommen vor allem von der Bundesagentur für Arbeit und von Kommunen, die bezweifeln, „dass das Bürgergeld reibungslos starten kann.“ Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sagte „Pioneer“, dass die Jobcenter mehr und nicht weniger Menschen zu betreuen haben.
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Auch die Bundesagentur für Arbeit zweifelt an einer pünktlichen Einführung der Hartz 4-Nachfolge. Allein die Umbenennung der Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ in Bürgergeld löse „einen erheblichen Aufwand“ aus. „Eine geordnete Umsetzung“ des Bürgergeldes sei nicht realisierbar. (mars)