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Whatsapp: Wenn du dieses Feature nutzt, kannst du dich strafbar machen

Whatsapp: Wenn du dieses Feature nutzt, kannst du dich strafbar machen

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WhatsApp: Diese Fehler solltest Du niemals machen

Whatsapp: Wenn du dieses Feature nutzt, kannst du dich strafbar machen

WhatsApp: Diese Fehler solltest Du niemals machen

Millionen Menschen surfen täglich bei Whatsapp, teilen Fotos miteinander, bilden Gruppenchats und schicken sich gegenseitig Nachrichten.

Doch dabei ist jetzt Vorsicht geboten. Denn selbst bei ganz gewöhnlichen Features, die du jeden Tag bei Whatsapp benutzt, könntest du dich strafbar machen.

Whatsapp: SO leicht könntest du straffällig werden

Eine strafrechtliche Konsequenz, weil du etwas bei Whatsapp geteilt hast? Damit rechnet sicherlich niemand beim Chatten in dem beliebten Messenger. Doch das kann ganz schnell passieren, solltest du nicht aufpassen und dann noch großes Pech haben.

Denn schon beim Teilen und Weiterleiten von Bildern und Nachrichten kann es ganz schnell ernst werden. Datenschutz-Experten warnen davor, derartige Dateien zu verbreiten, auf denen Dritte gezeigt werden. Wenn die nicht damit einverstanden sind, verletzt du damit ihr Recht am eigenen Bild.

Gleiches gilt auch für das Teilen von Screenshots privater Unterhaltungen mit anderen.

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Das ist Whatsapp:

  • der beliebteste Instant-Messenger der Welt
  • Installation läuft über den App Store (iPhone) oder Google Play (Android)
  • Wer keine Lust mehr hat, Emojis zu verschicken, der kann auch Sticker oder Gifs an die Freunde senden
  • In den Einstellungen kannst du einen regelmäßigen Termin für ein Backup festlegen – so sind deine Daten immer gesichert
  • gehört zum Meta-Imperium von Mark Zuckerberg

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Whatsapp: DAZU raten Experten

Auch bei der Erstellung von Gruppen entsteht schon eine Problematik. Denn wenn du Personen zur Gruppe hinzufügst, dann machst du ihre persönlichen Daten, wie den Namen und die Telefonnummer sowie ihr Profilbild für alle anderen Mitglieder sichtbar.

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Experten raten deshalb dazu, sich vorher die Erlaubnis der betroffenen Personen einzuholen. Denn wenn diese ihr Recht verletzt sehen, dann könnte dir eine Klage drohen. Und wer möchte das schon? (mbo)